kruemel-inside
Hallo Frau Bader, mein Mann hat fristgerecht Vätermonate (8 Wochen) ab Geburt beantragt. Wir haben vom Arbeitgeber auch schriftlich, dass dies bewilligt wurde. Nun kam der Arbeitgeber gestern (ca. 4 Wochen vor Geburtstermin) an und meinte, die Vätermonate wären jetzt doch ein Problem (weil andere Mitarbeiter jetzt auch Elternzeit eingereicht haben, aber nach uns und wir haben es ja auch bereits schriftlich). Der Arbeitgeber ist jetzt der Meinung: 1) Vätermonate müsse man immer ab dem 1. eines Monats nehmen (? ich kann den Geburtstermin doch nicht aussuchen) 2) Mein Mann sollte in Elternzeit Teilzeit arbeiten mit 75% 3) Die Teilzeit soll dann auch so flexibel sein, dass er durchaus mal einen Tag voll arbeitet bzw. auch für eine Woche ans andere Ende Deutschlands zu einer Weiterbildung fährt. Wir wollen keine der Varianten - sondern einfach nur 8 Wochen Elternzeit/ Vätermonate ab Geburt. Hat der Arbeitgeber irgendwelche Möglichkeiten, eine seiner "Ideen" durchzusetzen? Vielen Dank kruemel-inside
Hallo, 1. Quatsch, kann er in den drei Jahren nehmen, wann er will, er kann auch drei Jahre nehmen. Wegen dem EG kann er sich frei innerhalb der ersten 14 Mo. aussuchen, wann er es nehmen will. 2. Freie Entscheidung AN 3. Wenn er (Ihr Mann) will Liebe Grüsse, NB
desireekk
Hallo, nein, im Gegenteil: Die EZ-Monate gehen quasi NIE ab dem 1. eines Monats, sondern immer nach Lebensmonaten des Kindes. Er muss gar nicht arbeiten in der Zeit. Denn der Grundgedanke der EZ ist doch, dass man ZEIT für seine Familie hat und nicht wieder 75% außer Haus ist :-) Es gibt ein Recht (nach BEEG) auf Elternzeit und dieses nimmt Dein Mann eben wahr. Wobei ich zu bedenken gebe, dass es nach der EZ keinen Kündigungsschutz gibt.... Viele Grüße Désirée
kruemel-inside
Über den nicht vorhandenen Kündigungsschutz NACH der EZ mache ich mir ehrlich gesagt gar keine Gedanken. Mein Mann hat jetzt noch Urlaubsreste von 2010 (ca. 50% seines Urlaubs), die eigentlich bis Ende März genommen werden müssen. Wurde vom AG abgelehnt, weil er auf Arbeit gebraucht wird und die Tage wurden auf 2011 übertragen. Ebenso hat er massig Überstunden wo völlig unklar ist, wie er die jemals abbummeln soll (weil Auszahlung und ganze Tage sind verboten) und täglich werden es mehr. Zudem arbeitet er momentan auch noch zusätzlich am Wochenende. Von einem normalen 8-Stunden Tag oder einer 40-Stunden Woche sind wir weit entfernt. Genau wegen dieser Situation ist dem AG anscheinend jetzt aufgefallen, dass er gar nicht weiß, wie er die 8 Wochen Vätermonate überbrücken soll, wenn mein Mann eben nicht mehr greifbar ist. Kann mir nicht vorstellen, dass sie danach mit Kündigung kommen - die sind doch heilfroh, wenn er wieder da ist. Die Vätermonate sollen für uns als Familie sein, wo er auch sicher Zeit fürs Kind hat. Da wollen wir über Teilzeit gar nicht nachdenken (die dann sicher auch keine Teilzeit wäre, wenn wir seine momentanen Arbeitszeiten anschauen...).
desireekk
Hallo, Nur zur Sicherheit: 2 Monate, nicht 8 Wochen! Das sind nämlich meisten dann 9 Wochen :-) Und als Zusatzinfo: Urlaubs kann durch den AG nur für VOLLE Kalnedermonate kürzen. Bei 2 Vätermonaten i. d. R. nur um einen Kalendermonat. § 17 BEEG Désirée
SumSum076
Falls ihr doch verhandeln wollt... Ihr könnt dem AG zB anbieten, die Vätermonate auf 2 x 1 Monat zu verteilen. Dann wär dein Mann nicht ganz so lang am Stück weg. Ich, an eurer Stelle, würde für mein Entgegenkommen aber darauf bestehen, zB Überstd abzubauen (1-2 Wochen am Stück oder zusätzlich Urlaub zu nehmen). Gruß Sabine
kruemel-inside
Nein, das machen wir mit Sicherheit nicht. Weil Elterngeld gibts nur, wenn wir 2 Monate am Stück nehmen. Wenn wir das auf 2x1 Monat verteilen wäre das wie unbezahlter Urlaub. Das wäre dann also nicht nur Entgegenkommen, sondern finanziell auch eine Schlechterstellung für uns. Und zusätzliche Urlaubstage bringen uns auch nur bedingt etwas - denn Urlaubstage als solche haben wir ja, aber mein Mann kann sie nicht nehmen, weil er auf Arbeit gebraucht wird.
kruemel-inside
Ja, das stimmt. Da Ostern, 1.Mai, Himmelfahrt in die Zeit fallen, sinds effektive Arbeitszeit wahrscheinlich nur 8 Wochen, deshalb komm ich auf die Zahl. Aber terminlich sinds natürlich 2 Monate
SumSum076
Es wäre mir neu, dass die 2 Monate zusammen genommen werden müssen. Seit wann ist denn das so und wo steht das? Meine Überlegung war ja, den AG zu "überreden", dass dein Mann seinen Urlaub auch mal nehmen kann zB 2 Wochen am Stück (dafür dass er seine Elternzeit verteilt) Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hätte mal eine Frage. Mein Mann und Ich hätten die Elternzeit wie folgt aufgeteilt: Voraussichtliche Geburtstermin ist der 5. Juli 2014 Ich würde komplett die 12 Monate nehmen, mein Mann 2 Monate: 1 Monat gleich am Anfang bzw. erst 2 Wochen Urlaub und dann anschließend gleich den 1. Monat Elternzeit, aber: da die Arbeit nicht so bege ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025 Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag