Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - Vätermonate

Frage: Elternzeit - Vätermonate

kruemel-inside

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Mann hat fristgerecht Vätermonate (8 Wochen) ab Geburt beantragt. Wir haben vom Arbeitgeber auch schriftlich, dass dies bewilligt wurde. Nun kam der Arbeitgeber gestern (ca. 4 Wochen vor Geburtstermin) an und meinte, die Vätermonate wären jetzt doch ein Problem (weil andere Mitarbeiter jetzt auch Elternzeit eingereicht haben, aber nach uns und wir haben es ja auch bereits schriftlich). Der Arbeitgeber ist jetzt der Meinung: 1) Vätermonate müsse man immer ab dem 1. eines Monats nehmen (? ich kann den Geburtstermin doch nicht aussuchen) 2) Mein Mann sollte in Elternzeit Teilzeit arbeiten mit 75% 3) Die Teilzeit soll dann auch so flexibel sein, dass er durchaus mal einen Tag voll arbeitet bzw. auch für eine Woche ans andere Ende Deutschlands zu einer Weiterbildung fährt. Wir wollen keine der Varianten - sondern einfach nur 8 Wochen Elternzeit/ Vätermonate ab Geburt. Hat der Arbeitgeber irgendwelche Möglichkeiten, eine seiner "Ideen" durchzusetzen? Vielen Dank kruemel-inside


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Quatsch, kann er in den drei Jahren nehmen, wann er will, er kann auch drei Jahre nehmen. Wegen dem EG kann er sich frei innerhalb der ersten 14 Mo. aussuchen, wann er es nehmen will. 2. Freie Entscheidung AN 3. Wenn er (Ihr Mann) will Liebe Grüsse, NB


desireekk

Beitrag melden

Hallo, nein, im Gegenteil: Die EZ-Monate gehen quasi NIE ab dem 1. eines Monats, sondern immer nach Lebensmonaten des Kindes. Er muss gar nicht arbeiten in der Zeit. Denn der Grundgedanke der EZ ist doch, dass man ZEIT für seine Familie hat und nicht wieder 75% außer Haus ist :-) Es gibt ein Recht (nach BEEG) auf Elternzeit und dieses nimmt Dein Mann eben wahr. Wobei ich zu bedenken gebe, dass es nach der EZ keinen Kündigungsschutz gibt.... Viele Grüße Désirée


kruemel-inside

Beitrag melden

Über den nicht vorhandenen Kündigungsschutz NACH der EZ mache ich mir ehrlich gesagt gar keine Gedanken. Mein Mann hat jetzt noch Urlaubsreste von 2010 (ca. 50% seines Urlaubs), die eigentlich bis Ende März genommen werden müssen. Wurde vom AG abgelehnt, weil er auf Arbeit gebraucht wird und die Tage wurden auf 2011 übertragen. Ebenso hat er massig Überstunden wo völlig unklar ist, wie er die jemals abbummeln soll (weil Auszahlung und ganze Tage sind verboten) und täglich werden es mehr. Zudem arbeitet er momentan auch noch zusätzlich am Wochenende. Von einem normalen 8-Stunden Tag oder einer 40-Stunden Woche sind wir weit entfernt. Genau wegen dieser Situation ist dem AG anscheinend jetzt aufgefallen, dass er gar nicht weiß, wie er die 8 Wochen Vätermonate überbrücken soll, wenn mein Mann eben nicht mehr greifbar ist. Kann mir nicht vorstellen, dass sie danach mit Kündigung kommen - die sind doch heilfroh, wenn er wieder da ist. Die Vätermonate sollen für uns als Familie sein, wo er auch sicher Zeit fürs Kind hat. Da wollen wir über Teilzeit gar nicht nachdenken (die dann sicher auch keine Teilzeit wäre, wenn wir seine momentanen Arbeitszeiten anschauen...).


desireekk

Beitrag melden

Hallo, Nur zur Sicherheit: 2 Monate, nicht 8 Wochen! Das sind nämlich meisten dann 9 Wochen :-) Und als Zusatzinfo: Urlaubs kann durch den AG nur für VOLLE Kalnedermonate kürzen. Bei 2 Vätermonaten i. d. R. nur um einen Kalendermonat. § 17 BEEG Désirée


SumSum076

Beitrag melden

Falls ihr doch verhandeln wollt... Ihr könnt dem AG zB anbieten, die Vätermonate auf 2 x 1 Monat zu verteilen. Dann wär dein Mann nicht ganz so lang am Stück weg. Ich, an eurer Stelle, würde für mein Entgegenkommen aber darauf bestehen, zB Überstd abzubauen (1-2 Wochen am Stück oder zusätzlich Urlaub zu nehmen). Gruß Sabine


kruemel-inside

Beitrag melden

Nein, das machen wir mit Sicherheit nicht. Weil Elterngeld gibts nur, wenn wir 2 Monate am Stück nehmen. Wenn wir das auf 2x1 Monat verteilen wäre das wie unbezahlter Urlaub. Das wäre dann also nicht nur Entgegenkommen, sondern finanziell auch eine Schlechterstellung für uns. Und zusätzliche Urlaubstage bringen uns auch nur bedingt etwas - denn Urlaubstage als solche haben wir ja, aber mein Mann kann sie nicht nehmen, weil er auf Arbeit gebraucht wird.


kruemel-inside

Beitrag melden

Ja, das stimmt. Da Ostern, 1.Mai, Himmelfahrt in die Zeit fallen, sinds effektive Arbeitszeit wahrscheinlich nur 8 Wochen, deshalb komm ich auf die Zahl. Aber terminlich sinds natürlich 2 Monate


SumSum076

Beitrag melden

Es wäre mir neu, dass die 2 Monate zusammen genommen werden müssen. Seit wann ist denn das so und wo steht das? Meine Überlegung war ja, den AG zu "überreden", dass dein Mann seinen Urlaub auch mal nehmen kann zB 2 Wochen am Stück (dafür dass er seine Elternzeit verteilt) Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich hätte mal eine Frage. Mein Mann und Ich hätten die Elternzeit wie folgt aufgeteilt: Voraussichtliche Geburtstermin ist der 5. Juli 2014 Ich würde komplett die 12 Monate nehmen, mein Mann 2 Monate: 1 Monat gleich am Anfang bzw. erst 2 Wochen Urlaub und dann anschließend gleich den 1. Monat Elternzeit, aber: da die Arbeit nicht so bege ...

Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...