Redhead Sound
Hallo Frau Bader, am 11.02.2023 wurde meine Tochter Geboren. Ich habe einen Bestätitgen Antrag auf Elternzeit im 2. Lebensmonat, also vom 11.03.2023 bis zum 10.02.2023. Heute am 08.03.2023 hat mir mein Arbeitgeber Mitgeteilt, dass ich am 11. und 12.03.2023 noch arbeiten soll. Ist das erlaubt? kann er mich dazu verpflichten? Vielen dank für eine Antwort.
Hallo, nein, das geht gar nicht. Zum einen hat er kein Mitspracherecht, zum anderen ist es ein Nachteil beim EG. Liebe Grüße NB
Succero
Der nachgeburtliche Mutterschutz beträgt mind. 8 Wochen. Auf den darf man auch nicht verzichten. In der Zeit gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Also, dein AG darf dich am 11. und 12.3. sowieso nicht beschäftigen. Und zur Arbeit erscheinen während der Elternzeit (ohne einen extra abgeschlossenen Vertrag, der nur in der Elternzeit gilt) würde ja heissen, dass du die Elternzeit beendest und du müsstest sie ansonsten wieder fristgerecht erneut beantragen.
la-floe
ich denke, es ist ein Vater, der hier schreibt. floe
Redhead Sound
Ergänzung: ich bin der Vater des Kindes
la-floe
naja, fragen ist immer erlaubt. Hast du ein gutes Verhältnis zum Chef und sihst du einen innerbetrieblichen Grund? Dann würde ich es vermutlich tun. Und das dann intern regeln, da du ja immer Lebensmotate nehmen musst. Was anderes: ist Dir bewusst, dass du 2 Monate EZ nehmen musst, um EG zu bekommen? floe
Redhead Sound
@la-floe Der 2. Monat Elternzeit ist im 8. Lebensmonat beantragt und genehmigt. Das Verhältnis ist relativ gut. Es geht aber darum, dass mein Vorgesetzter selbst am Wocheende nicht arbeiten will und mir heute morgen durch die Blumen gesagt hat, dass ich arbeiten soll. Mit dem zusatz, ich solle froh sein, da ich ja oft genug zuhause bin in diesem Jahr.
Succero
Ja, jetzt wo ihrs schreibt…alles klar. Sorry, von der Seite hatte ich es gar nicht betrachtet. Vielleicht weil heute internationaler Frauentag ist. Haha. In der Elternzeit muss man nicht arbeiten. Der Chef scheint ja eher respektlos unterwegs zu sein. Das wird meiner Erfahrung nach nicht besser, wenn man keine klaren Grenzen setzt. Hier vielleicht auch ein nützlicher Link: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
la-floe
dann ein klares, aber freundliches "nein".
Dojii
Mach das nicht. Einmal musst du es nicht, deine Elternzeit ist bestätigt und außerdem würden die zwei Tage Gehalt mit deinem Elterngeld verrechnet werden und du würdest weniger Elterngeld bekommen in dem Monat.
netteKlarinette
Wenn du da arbeitest ist dein EG Monat angerissen und du bekommst kein Elterngeld, weil du keine 2 vollen LM Monate EG nimmst. Daher: sei vorsichtig, das kann komplett nach hinten losgehen. Alleine ein Tag wäre fatal. Das es gehen würde und nett wäre etc ist natürlich unbenommen. Aber du musst es dem Chef genau so erklären.
Dojii
Das stimmt so nicht. Der Monat ist erst komplett weg, wenn man im Schnitt mehr als 32h pro Woche arbeitet. Bei nur 2 Arbeitstagen wird er die durchschnittlichen 32 Wochenstunden kaum erreichen. ;)
netteKlarinette
Du hast natürlich recht, dass es dann wie „Teilzeit in Elternzeit“ gewertet wird, daran haben ich gar nicht gedacht, bei uns hat keiner während des Elterngeldes gearbeitet.
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