Mitglied inaktiv
Die aktuelle Situation ist folgende: Ich bin seit 01.09.2010 für eine Firma tätig, also noch in der Probezeit. Bereits vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages habe ich mehrfach daraufhin gewiesen, dass ich ab dem 01.09.2010 in Elternzeit gehen möchte, aber die erlaubten 30 Stunden pro Woche arbeiten möchte. Dies habe ich dann auch noch einmal schriftlich mitgeteilt. Ich hatte bei meinem vorherigen AG noch keinen Antrag auf Elternzeit gestellt! Nun brauchte ich eine Bescheinigung von meinem AG für das Elterngeld, diese wollte er mir jedoch nicht ausstellen, weil angeblich keine Elternzeit vereinbart wurde. Ein Mitarbeiter von der Beratungsstelle bei Bundesministerium riet mir einen neuen Antrag zu stellen und diesen per Einschreiben an meinen Chef zu schicken. Am 24.11.2010 hab ich diesen Antrag formuliert und am 25.11.2010 per Einschreiben / Rückschein versendet. Mein Chef hat das Einschreiben gestern bei der Post abgeholt. Heute erhielt ich nun den Rückschein und gleichzeitig meine fristgerechte Kündigung zum 31.12.2010. Die Kündigung ist datiert mit dem 26.11.2010. Ist diese Kündigung wirksam ? Wie muss ich mich jetzt verhalten?
Hallo, ich würde schnellstens einen RA aufsuchen u dem alle Verträge u Unterlagen vorlegen. Sie unterliegen dem Kündigungsschutz Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Dazu gefunden: "§ 18 Kündigungsschutz BEEG: (1) Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen." Ich würd zurückschreiben, das da sicherlich ein Missverständnis vorliegt, da du ja wegen BEEG (s.o) nicht gekündigt werden kannst, du aber - falls nicht innerhalb von 1 Woche (besser exates Datum eintragen) die schriftliche Rücknahme der Kündigung erfolgt - eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichst. Zudem bittest du weiter um schriftliche Bestätigung der von dir zweimal (mit Datum) angemeldeten Elternzeit (Anspruch ergibt sich aus §16 BEEG). Zudem solltest du dir nen rechtsanwalt suchen, dich vorsorglich beim Arbeitsamt melden (weil Kündigung erhalten) und dich nach nem neuen Job umhören, denn mit dem AG scheint es nix zu werden. Sorry! Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Muss mal doof fragen : Es ist doch ein anderer Arbeitgeber als der wo sie vor der Elternzeit war. Wie kann man denn am ersten Tag in Elternzeit gehen, ich denke man muss eine Zeit in der Firma sein ? ( 6 Monate ) Gibt es die Vereinbarung über die Elternzeit schriftlich ? Soweit ich weiss wollen die auf dem Formular auch nur wissen ob man in der Elternzeit arbeiten will oder nicht, weil das dann ja angerechnet wird.
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