engelchen260387
Hallo, mein Sohn kam im Juni 2012 zur Welt, damals bestand mein Arbeitsverhältnis noch. Dies endete allerdings zum 31.12.2012 durch Ende eines befristeten Vertrages. Ich habe damals 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Nun laufen diese ja im Juni 2014 aus. Heute sagte mir jemand ich sei dann schon ab dem 1.1.2013 nicht mehr in Elternzeit gewesen, da ich ja keine Arbeit mehr hatte. Wie ist das denn nun? Mein Problem ist nämlich das ich dachte die Elternzeit läuft im Juni aus und ich müsse mich dann Arbeitssuchend melden, da aber mein Sohn erst im November in KiGa kann müsste ich so lange noch daheim bleiben, bzw könnte nur so 10 Std./Woche arbeiten oder halt halbtags als Telearbeitskraft. Muss ich mich nun Arbeitssuchend melden? Wie ist das mit der Rente? Oder muss ich dann das halbe Jahr die Elternzeit verlängern? Ich wäre Ihnen über eine Auskunft sehr dankbar. Liebe Grüße
Hallo, mit Beendigung des Vertrages ist auch die EZ beendet. Man ist dann grds. erst mal nicht mehr beitragsfrei KK-versichert. Solange man EG bekommt, ist man es aber noch. Frage ist also jetzt, ob und wie Sie KK-versichert sind. Ansonsten würde ich mich mal beim AA vorstellen - dsolange Sie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, erhalten Sie aber keine Leistungen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wichtigste Frage : bis wann bekamst Du Elterngeld und wie bist Du krankenversichert ? Das ist man nur beitragsfrei wenn man Elterngeld erhält oder einen AG hat in der Elternzeit. Ansonsten stimmt es, Elternzeit gibt es nur wirklich wenn man einen AG hat. Von daher meldest Du Dich arbeitslos sobald die Betreuung des Kindes gesichert und nachweisbar ist. Vorher stehst Du dem Markt eh nicht zur Verfügung und würdest von denen auch keine Leistungen bekommen.
engelchen260387
Elterngeld hab ich 1 Jahr bekommen, also bis zum 4.6.2013 und Krankenversichert bin ich mit meinem Mann Familienversichert.
Sternenschnuppe
Super, also abgesichert. Dann meldest Du Dich beim Arbeitsamt sobald Du weißt ab wann Du wirklich arbeiten gehen kannst. Denn erst dann können sie was mit Dir anfangen. Oder eben jetzt schon für November oder Dezember selbst was suchen , dann brauchst Du das Amt gar nicht. Du bist somit nicht in Elternzeit sondern Hausfrau im Moment, um Deine Frage zu beantworten. Elternzeit ist es wenn ein Arbeitsverhältnis ruht und man dieses fortsetzt danach. Somit nur mit aktivem Arbeitsvertrag.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Die letzten 10 Beiträge
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch