engelchen260387
Hallo, mein Sohn kam im Juni 2012 zur Welt, damals bestand mein Arbeitsverhältnis noch. Dies endete allerdings zum 31.12.2012 durch Ende eines befristeten Vertrages. Ich habe damals 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Nun laufen diese ja im Juni 2014 aus. Heute sagte mir jemand ich sei dann schon ab dem 1.1.2013 nicht mehr in Elternzeit gewesen, da ich ja keine Arbeit mehr hatte. Wie ist das denn nun? Mein Problem ist nämlich das ich dachte die Elternzeit läuft im Juni aus und ich müsse mich dann Arbeitssuchend melden, da aber mein Sohn erst im November in KiGa kann müsste ich so lange noch daheim bleiben, bzw könnte nur so 10 Std./Woche arbeiten oder halt halbtags als Telearbeitskraft. Muss ich mich nun Arbeitssuchend melden? Wie ist das mit der Rente? Oder muss ich dann das halbe Jahr die Elternzeit verlängern? Ich wäre Ihnen über eine Auskunft sehr dankbar. Liebe Grüße
Hallo, mit Beendigung des Vertrages ist auch die EZ beendet. Man ist dann grds. erst mal nicht mehr beitragsfrei KK-versichert. Solange man EG bekommt, ist man es aber noch. Frage ist also jetzt, ob und wie Sie KK-versichert sind. Ansonsten würde ich mich mal beim AA vorstellen - dsolange Sie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, erhalten Sie aber keine Leistungen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wichtigste Frage : bis wann bekamst Du Elterngeld und wie bist Du krankenversichert ? Das ist man nur beitragsfrei wenn man Elterngeld erhält oder einen AG hat in der Elternzeit. Ansonsten stimmt es, Elternzeit gibt es nur wirklich wenn man einen AG hat. Von daher meldest Du Dich arbeitslos sobald die Betreuung des Kindes gesichert und nachweisbar ist. Vorher stehst Du dem Markt eh nicht zur Verfügung und würdest von denen auch keine Leistungen bekommen.
engelchen260387
Elterngeld hab ich 1 Jahr bekommen, also bis zum 4.6.2013 und Krankenversichert bin ich mit meinem Mann Familienversichert.
Sternenschnuppe
Super, also abgesichert. Dann meldest Du Dich beim Arbeitsamt sobald Du weißt ab wann Du wirklich arbeiten gehen kannst. Denn erst dann können sie was mit Dir anfangen. Oder eben jetzt schon für November oder Dezember selbst was suchen , dann brauchst Du das Amt gar nicht. Du bist somit nicht in Elternzeit sondern Hausfrau im Moment, um Deine Frage zu beantworten. Elternzeit ist es wenn ein Arbeitsverhältnis ruht und man dieses fortsetzt danach. Somit nur mit aktivem Arbeitsvertrag.
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