blaudalam
Guten Tag, kann man auch als Vater mit "qualifizierter Vaterschaft" (Geburt nach Scheidungsantrag) Elternzeit nehmen? Vielen Dank!
Hallo, Bin zZ im Ausland u kann nicht auf den Kommantar zurückgreifen. Nach meiner Meinung kann nur der rechtl. Vater EZ nehmen. Also frühestens ab Rechtskraft der Scheidung. Liebe Grüße NB
SumSum076
Wohnst du mit dem Kind zusammen? (man muss kein qualifizierter Vater sein....) Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Fürs Elterngeld aber der rechtliche.
SumSum076
Ich denke nicht, denn dafür ist § 1 Absatz 3 Nummer 3 BEEG da. Der gilt gemäß Richtlinien für diese "Noch-nicht-Väter". Da sind ausdrücklich die Väter ausgeführt, die noch nicht Vater sind aufgrund einer "ehelichen Geburt". Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Danke, wieder was gelernt. Ist das neu ?
blaudalam
Daaaanke, stimmt, das steht wirklich so im BEEG :) endlich mal eine gute Nachricht. Also für andere Ratsuchende: bekommt man kurz nach dem Ende des Trennungsjahres ein Baby von einem anderen Mann, reicht man vor Geburt den Scheidungsantrag ein und lässt dann beim Jugendamt den richtigen Vater als solchen eintragen, kann dieser Vater dann Elternzeit nehmen und Elterngeld bekommen. Auch wenn er nicht auf der Geburtsurkunde steht (dort steht der Nochehemann bis zur rechtskräftigen Scheidung).
SumSum076
Hab mal in die Richtlinien von 2013 geguckt, da stands schon drin. Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Ups. Danke, abgespeichert :-)
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