Der-Knipser
Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem. Ich arbeite bei einem sehr großen Energiekonzert als Außendiensttechniker. Im Jan. 2010 haben meine Frau und ich unsere kleine Lea zur Welt bringen dürfen und meine Frau ist die ersten 7 Monate zu Hause geblieben und ich habe die weiteren 7 Monate die Elternzeit mit Elterngeld genutzt. Danach sind wir beide über die Elternzeit bei unseren Arbeitgebern in die 30 Std. Teilzeit gegangen. Ich habe von meinem Arbeitgeber einen 2 Arbeitsvertrag erhalten, da der erste Arbeitsvertrag aus "organisatorischen Gründen" ruhen würde. Nun hat man weder mich, noch meine Frau darüber aufgeklärt, das man in dieser Zeit keinerlei Überstunden, Mehrarbeit, Rufbereitschaften oder sonstige Tätigkeiten ausüben darf, die dann mehr als 30 Std./Woche veranschlagen würden. Mein Arbeitgeber hat Mehrarbeit angeordnet, mich in meine alte Rufbereitschaft (17 Std. alle 5 Wochen) gesetzt und das Personalbüro, sowie meine Vorgesetzten haben nicht gegenteiliges unternommen, sofern sie die Gesetzeslage überhaupt kannten. Nun ist des so, das man sich über die geleistete Mehrarbeit einen "Erhöhungsfaktor" aufbaut, der dann zuschlägt, wenn man z.B. krank wird, oder Urlaub hat ... dann wird pro Tag dieser Faktor (Summe X) ausbezahlt. Der "alte" Arbeitsvertrag ruhte und ich habe auf den neuen Arbeitsvertrag einen Erhöhungsfaktor durch geleistete Überstunden/Mehrarbeit aufgebaut. Jetzt ist meine Elternzeit um und mein "alter" Vertrag ist wieder aktiviert worden. Nachdem ich gemerkt hatte, das mein Faktor auf "null" steht, habe ich die Personalabteilung angesprochen, ob da nicht ein Fehler vorliegt. Sie sagten mir, ich hätte ja keine Überstunden machen müssen und dürfen und bei dem alten Vertrag ist, aufgrund des ruhenden Zustands während der Elternzeit, der Faktor geschrumpft. Nun meine Frage: Hat der AG nicht eine "Art Fürsorgepflicht" dem AN gegenüber um ihn vor solchen Diskrepanzen zu schützen? Kann mir im Nachhinein noch ein Strick draus gedreht werden, da ich mittlerweile herausgefunden habe, das wenn ich mehr als 30 Std. während der EZ arbeite, dieser Status sofort verloren geht? Wie sieht es mit dem Arbeitsvertrag aus, der wegen der Elternzeit ruht? Muss der nicht 1:1 so übernommen werden, wie er damals verlassen wurde? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber so ist das nun mal ... wenn etwas schief läuft, dann richtig ;) Mit freundlichen Grüßen Torsten
Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Es hängt auch von den Verträgen ab Am besten lassen Sie sich von ein Kollege vor Ort beraten, der auch die Verträge einsehen kann. Liebe Grüße, NB
Der-Knipser
Nun, aber ob der AG in einem solchen Fall eine Art Fürsorgepflicht hat, werden sie mir doch beantworten können, sprich, MUSS der AG darauf achten, das man mir keine Überstunden anordnet? Mehrarbeit oder Überstunden müssen ja bekanntlich angeordnet werden, somit liegen sie im Verantwortungsbereich des AG und nicht in der des AN, oder liege ich da Falsch? BG Torsten
Ähnliche Fragen
Hallo Fr. Bader, ich arbeite in meiner Elternzeit 19,5 Std./Woche. Darf ich mehr als 30 Stunden in meiner Elternzeit arbeiten? oder mache ich mich oder meiner arbeitgeber damit strafbar? Lg und Danke momo
Hallo, ich bin mit 20,00 h in Elterzeit. Mein Chef möchte mich im Sommer auf eine Maßnahme 11 Tage lang mit 10 h pro Tag ins Ausland schicken. Kann ich mit : Ich bin in Elternzeit und darf nicht mehr als 30 h pro Woche argumentieren, um nicht zu fahren?
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite derzeit Teilzeit in Elternzeit an 4 Tagen pro Woche (Montag bis Donnerstag). Dies ist in einer Zusatzvereinbarung festgehalten. Darf eine Teamleiterin (nicht meine Vorgesetzte) festlegen, dass ich Freitag kommen muss um an einem Meeting teilzunehmen, dass für mich eher unwichtig ist und ohne Weiteres auch an ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit