Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit mit 30 Std. Woche, trotzdem Mehrarbeit geleistet.

Frage: Elternzeit mit 30 Std. Woche, trotzdem Mehrarbeit geleistet.

Der-Knipser

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Hallo Frau Bader, ich stehe vor einem Problem. Ich arbeite bei einem sehr großen Energiekonzert als Außendiensttechniker. Im Jan. 2010 haben meine Frau und ich unsere kleine Lea zur Welt bringen dürfen und meine Frau ist die ersten 7 Monate zu Hause geblieben und ich habe die weiteren 7 Monate die Elternzeit mit Elterngeld genutzt. Danach sind wir beide über die Elternzeit bei unseren Arbeitgebern in die 30 Std. Teilzeit gegangen. Ich habe von meinem Arbeitgeber einen 2 Arbeitsvertrag erhalten, da der erste Arbeitsvertrag aus "organisatorischen Gründen" ruhen würde. Nun hat man weder mich, noch meine Frau darüber aufgeklärt, das man in dieser Zeit keinerlei Überstunden, Mehrarbeit, Rufbereitschaften oder sonstige Tätigkeiten ausüben darf, die dann mehr als 30 Std./Woche veranschlagen würden. Mein Arbeitgeber hat Mehrarbeit angeordnet, mich in meine alte Rufbereitschaft (17 Std. alle 5 Wochen) gesetzt und das Personalbüro, sowie meine Vorgesetzten haben nicht gegenteiliges unternommen, sofern sie die Gesetzeslage überhaupt kannten. Nun ist des so, das man sich über die geleistete Mehrarbeit einen "Erhöhungsfaktor" aufbaut, der dann zuschlägt, wenn man z.B. krank wird, oder Urlaub hat ... dann wird pro Tag dieser Faktor (Summe X) ausbezahlt. Der "alte" Arbeitsvertrag ruhte und ich habe auf den neuen Arbeitsvertrag einen Erhöhungsfaktor durch geleistete Überstunden/Mehrarbeit aufgebaut. Jetzt ist meine Elternzeit um und mein "alter" Vertrag ist wieder aktiviert worden. Nachdem ich gemerkt hatte, das mein Faktor auf "null" steht, habe ich die Personalabteilung angesprochen, ob da nicht ein Fehler vorliegt. Sie sagten mir, ich hätte ja keine Überstunden machen müssen und dürfen und bei dem alten Vertrag ist, aufgrund des ruhenden Zustands während der Elternzeit, der Faktor geschrumpft. Nun meine Frage: Hat der AG nicht eine "Art Fürsorgepflicht" dem AN gegenüber um ihn vor solchen Diskrepanzen zu schützen? Kann mir im Nachhinein noch ein Strick draus gedreht werden, da ich mittlerweile herausgefunden habe, das wenn ich mehr als 30 Std. während der EZ arbeite, dieser Status sofort verloren geht? Wie sieht es mit dem Arbeitsvertrag aus, der wegen der Elternzeit ruht? Muss der nicht 1:1 so übernommen werden, wie er damals verlassen wurde? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber so ist das nun mal ... wenn etwas schief läuft, dann richtig ;) Mit freundlichen Grüßen Torsten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Es hängt auch von den Verträgen ab Am besten lassen Sie sich von ein Kollege vor Ort beraten, der auch die Verträge einsehen kann. Liebe Grüße, NB


Der-Knipser

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Nun, aber ob der AG in einem solchen Fall eine Art Fürsorgepflicht hat, werden sie mir doch beantworten können, sprich, MUSS der AG darauf achten, das man mir keine Überstunden anordnet? Mehrarbeit oder Überstunden müssen ja bekanntlich angeordnet werden, somit liegen sie im Verantwortungsbereich des AG und nicht in der des AN, oder liege ich da Falsch? BG Torsten


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