Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, Desirees Antwort weiter unten hat mir klargemacht, daß das mit dem 3. Jahr der neuen Elternzeit ja gar nicht so einfach und klar ist. Ich bekomme in 5 Wochen das Baby und will dann nur ganz kurz (3 Monate) zu Hause bleiben. Aber dieses ominöse "3. Jahr" möchte ich mir schon gerne offen halten. Nur - ich kann jetzt unmöglich sagen, wann ich das genau nehmen soll. Zum Schulanfang vielleicht, das kann ich mir gut vorstellen. Aber - vielleicht arbeite ich dann gar nicht mehr in der gleichen Firma. Und selbst wenn, vielleicht ist mein Baby ein Spätstarter und fängt erst ein Jahr später mit der Schule an. Was muß ich jetzt mit meinem AG vereinbaren? Muß ich beim Anmelden der 1. Elternzeit (im Anschluß an den MuSchu) genau sagen, von wann bis wann ich das 3. Jahr nehmen möchte? Oder reicht es, ganz allgemein anzukündigen, daß ich das Jahr irgendwann mal in Anspruch nehmen möchte? Bin ich dann verpflichtet, das Jahr zu nehmen, oder kann ich es mir auch später anders überlegen? Bisher war es ja so, daß man beim ersten Anmelden des ersten EU-Teils gleich alle weiteren EU Teile und evtl. Unterbrechungen seinem AG mitteilen mußte. Gilt das auch für das "3. Jahr"? Hat sich da überhaupt schon jemand Gedanken drüber gemacht? Bin mal gespannt, ob es darauf schon eine Antwort gibt ;-). Elisabeth.
Liebe Elisabeth, nach dem neuen Gesetz ist ein Übertrag von 12 Mo. mit Zustimmung des AG auf eine spätere Zeit, bis zur Vollendung des 8 LJ. des Kindes möglich. Das Gesetz sagt weiter nur aus, dass der EU, der nicht direkt nach der Enrbindung genommen wird, 8 Wo. vorher beantragt werden muss. Ich habe dazu noch kein Urteil o.ä. gefunden (giwohl auch noch nicht), aber ich verstehe das so, dass, wenn der AG zustimmt, das letztee Jahr zu verschiében, noch kein Termin festgelegt werden muss, sondern eben dann erst 8 Wo. vorher. Aber meine HAnd ins Feuer legen kann ich dafür auch nicht. Einen neuen Kommentar gibt es nach Aussage meiner Fachbuchhandlung noch nicht, es ist eben bei neuen Gesetzen anfangs etwas schwierig, wenn dies keine deutliche Aussage enthalten. Gruß, NB
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