Emilia2014
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Einreichung der Elternzeit beim Arbeitgeber. Meine Mutterschutzfrist endet am 20.11.2014 (auf Basis des errechneten Geburtstermin, Kind kann jederzeit kommen ;-)). Nach mündlichen Vorgesprächen mit meinem Abteilungsleiter und unserer Personalabteilung schon vor einigen Monaten habe ich den offiziellen schriftlichen Antrag nun am 2.9.2014 fristgerecht bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Die Personalabteilung hat auf meine Bitte den fristgerechten Eingang des Antrags per EMail bestätigt. Es liegt aber noch kein Feedback vor, ob der Antrag in dieser Form genehmigt ist. Gibt es für den Arbeitgeber eine Vorgabe, bis wann er ein Feedback auf den Antrag geben muss? Ich konnte hierzu nichts im Internet finden und bin etwas nervös, da es in unserem Unternehmen derzeit personelle Umstrukturierungen gibt... Kann der Arbeitgeber auch ablehnen? Es handelt sich um ein mittelständisches Unternehmen mit mehreren Hundert Arbeitnehmern und Betriebsrat.. Recht herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Hallo, ?? Den Antrag auf EZ kann man doch erst stellen, wenn das Zwergi da ist. Dann mit Frist 7 Wo. vor Beginn. Ich würde rein vorsichtlhalber nochmal einen Antrag NACH der Geburt stellen.. Liebe Grüße NB (Auch mit einer Emilia)
Sternenschnuppe
Du musst nix beantragen, nur melden. Der AG kann nix ablehnen. Zu melden ist die geplante Elternzeit innerhalb einer Woche nach Geburt! Du musst Dich verbindlich für die nächsten 2 Jahre festlegen. Wieviel Elternzeit willst Du denn nehmen.
Emilia2014
Liebe Frau Bader, Jetzt bin ich etwas verwirrt. Meine Personalabteilung hat gesagt ich kann den Antrag bis spät. 1 Woche nach der Geburt stellen, sie wären aber dankbar, wenn sie den Antrag schon vorher bekämen. Eigentlich soll ich dann nur die Geburtsurkunde nachreichen. Aber das ändert ja auch nichs an meiner Frage: Gibt es eine Frist innerhalb der der Arbeitgeber den Antrag rückbestätigen muss? Hat er die Möglichkeit den Antrag abzulehnen? Vielen Dank im Voraus. Grüsse Nina
Emilia2014
Nachtrag: Der Antrag ist mit voraussichtlichem Geburtstermin formuliert und entsprechenden Zeiträumen...hatte dazu eine Vorlage im Internet gefunden...
Sternenschnuppe
Ich kenne keine Frist, aber spätestens vor Ende des Mutterschutzes würde ich nachforschen. Jetzt bestätigen können sie ja noch nix, da keiner das wirkliche Geburtsdatum kennt und dieses aber benötigt wird.
Emilia2014
Danke :-)
desireekk
Personalabteilungen haben das natürlich gerne, dass sie so bald wie möglich wissen wie sie planen müssen. Dass sie einen in die gewünschte Richtung schieben ist nur normal. Umso wichtiger ist es, die Rechte und Pflichten zu kennen. Bestätigen muss der AG nichts, zumal er das ja noch gar nicht kann. Erst wenn das Kind da ist, sind die Zeiträume klar, DANN kann er wenn er nett ist eine Bestätigung schicken. Aber da Du ein RECHT auf EZ hast das der AG gar nicht ablehnen kann, muss Du es ihm nur mitteilen, es gibt da nichts zu genehmigen. Alles Gute Désirée.
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