Janina83
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Wie ich es verstanden habe, beginnt diese mit der Geburt - soll aber in der Woche nach der Geburt 7 Wochen vor Beginn eingereicht werden - wie soll das gehen? Ich habe ET am 8.4. Angenommen, das Kind kommt genau an dem Tag und ich würde vom 8.4.15 bis 7.4.16 Elternzeit nehmen - bin ich dann nicht 7 Wochen zu spät oder bin ich rechtzeitig, weil dazwischen ja noch der Mutterschutz liegt? Die Verwaltungsmitarbeiterin meinte, ich solle einfach das Datum direkt nach dem Mutterschutz angegeben - wäre das korrekt? Gäbe es dann nicht Probleme mit dem Elterngeld? Danke und beste Grüße Janina
Hallo, Sie haben Recht, das ist paradox. Stellen Sie den Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt, dann ist alles im grünen Bereich. Liebe Grüße NB
peekaboo
Du schreibst es genau so (mit Vermerk vorraussichtlicher Geburtstermin 08.04.15 bis 07.08.18 (vorrausgesetzt Du willst 3 Jahre nehmen) Sollte das Kind früher oder später kommen, "macht das nichts" Du mußt halt immer am 3. Geburstag des Kindes wieder Arbeiten bei 3 Jahren Elternzeit. Kleiner Tipp: Lass Dir unbedingt ein Zwischenzeugnis geben, bevor Du gehst. LG Peeka Anschrift Arbeitgeber Name Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort [Ihr Ort], 20.07.2011 Antrag auf Elternzeit Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber], hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name, ggf. voraussichtliches - Geburtsdatum]. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am [Datum – sieben Wochen in der Zukunft liegend] beginnen. Nach einer [z.B.12 ]-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem [Datum Elternzeit- Ende] wieder voll zur Verfügung. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv
Das ist falsch. Elternzeit muß nicht 7 Wochen VOR Geburt gemeldet werden. Zumindestens für Frau nicht. Frau darf wegen der mindestens 8-wöchigen Mutterschaftsfrist nach der Geburt sich bis 1 Woche nach Geburt Zeit lassen. DANN aber muß sie die Elternzeit mitgeteilt haben. Liegt einfach daran, das Frau ja ein absolutes beschäftigungsverbot hat, also die 8 Wochen nicht arbeiten darf. Deshalb ist Frau dann schon in eklternzeit - denn die beginnt ab Geburt, wenn sie noch im Mutterschutz ist. Und krasserweise sogar noch bevor sie diese gemeldet hat. Das Datum ab Geburt ist also auch richtig, nicht das nach dem Mutterschutz. Elternzeit endet ja auch spätestens am Tag vor dem 3ten Geburtstag des Kindes - und nicht erst 8 Wochen später (wegen Mutterschutz). Wenn du es vor Geburt schon mitteilen willst, dann gebe den voraussichtlichen ET-termin an, und den Hinweiß das du nach der Geburt dann das genaue Datum nachreichtst.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell