Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Beginn

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit Beginn

Janina83

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Wie ich es verstanden habe, beginnt diese mit der Geburt - soll aber in der Woche nach der Geburt 7 Wochen vor Beginn eingereicht werden - wie soll das gehen? Ich habe ET am 8.4. Angenommen, das Kind kommt genau an dem Tag und ich würde vom 8.4.15 bis 7.4.16 Elternzeit nehmen - bin ich dann nicht 7 Wochen zu spät oder bin ich rechtzeitig, weil dazwischen ja noch der Mutterschutz liegt? Die Verwaltungsmitarbeiterin meinte, ich solle einfach das Datum direkt nach dem Mutterschutz angegeben - wäre das korrekt? Gäbe es dann nicht Probleme mit dem Elterngeld? Danke und beste Grüße Janina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben Recht, das ist paradox. Stellen Sie den Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt, dann ist alles im grünen Bereich. Liebe Grüße NB


peekaboo

Beitrag melden

Du schreibst es genau so (mit Vermerk vorraussichtlicher Geburtstermin 08.04.15 bis 07.08.18 (vorrausgesetzt Du willst 3 Jahre nehmen) Sollte das Kind früher oder später kommen, "macht das nichts" Du mußt halt immer am 3. Geburstag des Kindes wieder Arbeiten bei 3 Jahren Elternzeit. Kleiner Tipp: Lass Dir unbedingt ein Zwischenzeugnis geben, bevor Du gehst. LG Peeka Anschrift Arbeitgeber Name Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort [Ihr Ort], 20.07.2011 Antrag auf Elternzeit Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber], hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name, ggf. voraussichtliches - Geburtsdatum]. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am [Datum – sieben Wochen in der Zukunft liegend] beginnen. Nach einer [z.B.12 ]-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem [Datum Elternzeit- Ende] wieder voll zur Verfügung. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das ist falsch. Elternzeit muß nicht 7 Wochen VOR Geburt gemeldet werden. Zumindestens für Frau nicht. Frau darf wegen der mindestens 8-wöchigen Mutterschaftsfrist nach der Geburt sich bis 1 Woche nach Geburt Zeit lassen. DANN aber muß sie die Elternzeit mitgeteilt haben. Liegt einfach daran, das Frau ja ein absolutes beschäftigungsverbot hat, also die 8 Wochen nicht arbeiten darf. Deshalb ist Frau dann schon in eklternzeit - denn die beginnt ab Geburt, wenn sie noch im Mutterschutz ist. Und krasserweise sogar noch bevor sie diese gemeldet hat. Das Datum ab Geburt ist also auch richtig, nicht das nach dem Mutterschutz. Elternzeit endet ja auch spätestens am Tag vor dem 3ten Geburtstag des Kindes - und nicht erst 8 Wochen später (wegen Mutterschutz). Wenn du es vor Geburt schon mitteilen willst, dann gebe den voraussichtlichen ET-termin an, und den Hinweiß das du nach der Geburt dann das genaue Datum nachreichtst.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...