Janina83
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Wie ich es verstanden habe, beginnt diese mit der Geburt - soll aber in der Woche nach der Geburt 7 Wochen vor Beginn eingereicht werden - wie soll das gehen? Ich habe ET am 8.4. Angenommen, das Kind kommt genau an dem Tag und ich würde vom 8.4.15 bis 7.4.16 Elternzeit nehmen - bin ich dann nicht 7 Wochen zu spät oder bin ich rechtzeitig, weil dazwischen ja noch der Mutterschutz liegt? Die Verwaltungsmitarbeiterin meinte, ich solle einfach das Datum direkt nach dem Mutterschutz angegeben - wäre das korrekt? Gäbe es dann nicht Probleme mit dem Elterngeld? Danke und beste Grüße Janina
Hallo, Sie haben Recht, das ist paradox. Stellen Sie den Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt, dann ist alles im grünen Bereich. Liebe Grüße NB
peekaboo
Du schreibst es genau so (mit Vermerk vorraussichtlicher Geburtstermin 08.04.15 bis 07.08.18 (vorrausgesetzt Du willst 3 Jahre nehmen) Sollte das Kind früher oder später kommen, "macht das nichts" Du mußt halt immer am 3. Geburstag des Kindes wieder Arbeiten bei 3 Jahren Elternzeit. Kleiner Tipp: Lass Dir unbedingt ein Zwischenzeugnis geben, bevor Du gehst. LG Peeka Anschrift Arbeitgeber Name Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort [Ihr Ort], 20.07.2011 Antrag auf Elternzeit Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber], hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name, ggf. voraussichtliches - Geburtsdatum]. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am [Datum – sieben Wochen in der Zukunft liegend] beginnen. Nach einer [z.B.12 ]-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem [Datum Elternzeit- Ende] wieder voll zur Verfügung. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv
Das ist falsch. Elternzeit muß nicht 7 Wochen VOR Geburt gemeldet werden. Zumindestens für Frau nicht. Frau darf wegen der mindestens 8-wöchigen Mutterschaftsfrist nach der Geburt sich bis 1 Woche nach Geburt Zeit lassen. DANN aber muß sie die Elternzeit mitgeteilt haben. Liegt einfach daran, das Frau ja ein absolutes beschäftigungsverbot hat, also die 8 Wochen nicht arbeiten darf. Deshalb ist Frau dann schon in eklternzeit - denn die beginnt ab Geburt, wenn sie noch im Mutterschutz ist. Und krasserweise sogar noch bevor sie diese gemeldet hat. Das Datum ab Geburt ist also auch richtig, nicht das nach dem Mutterschutz. Elternzeit endet ja auch spätestens am Tag vor dem 3ten Geburtstag des Kindes - und nicht erst 8 Wochen später (wegen Mutterschutz). Wenn du es vor Geburt schon mitteilen willst, dann gebe den voraussichtlichen ET-termin an, und den Hinweiß das du nach der Geburt dann das genaue Datum nachreichtst.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...
Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...
Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...
Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn? Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach