kaetl
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in 2 jähriger Elternzeit (von 03/13 - 03/15) und bin nun in der 8. Schwangerschaftswoche. Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich in der 8. Schwangerschaftswoche ein Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin bekommen, da ich Krankenschwester auf einer Lungen- und Infektionsstation bin. Gibt es die Möglichkeit die Elternzeit vorzeitig zu beenden um wieder ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, damit ich wieder mein normales Gehalt beziehen kann?
Hallo, nein. Das geht nur am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein. Das wäre Betrug. Ohne Schwangerschaft würdest Du ja auch nicht arbeiten. Einzig zum Mutterschutzbeginn ist das zulässig. BV ist dafür da um nicht benachteiligt zu sein, nicht andersrum. Alles Gute.
Colien07022004
Nein, die Beendigung der EZ wäre Betrug. Du musst mit dem EG weiter leben und erhälst für das zweite Kind dann den Mindestsatz plus Geschwisterbonus! Lg
Mitglied inaktiv
Wie kreativ manche doch werden wenn es ums Geld geht. Und da wundern sich manche Leute wenn Arbeitgeber schwangere oder junge Mütter auf biegen und brechen versuchen loszuwerden. Klar, müssen sie doch immer Angst haben über den Tisch gezogen zu werden. Jeckyll
Sternenschnuppe
wird betrogen. Und spätestens da fällt es auch auf wenn die gemeldete EZ ( beitragsfrei ) beendet wird und im gleichen Atemzug ein BV eingereicht wird ( Krankenkasse soll dem AG den Lohn ersetzen )
Mitglied inaktiv
Dachte im bv zahlt der ag. Aber egal wer betrogen werden soll. Ein solches Unterfangen ist absolut indiskutabel. Jeckyll
Sternenschnuppe
Das stimmt schon, aber die Krankenkasse ersetzt es ihm. Umlage 2. Gerade wegen solchen Frauen ist es aber für die Ehrlichen arg schwer teilweise und die Ärzte bekommen immer strengere Auflagen für ein BV.
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