Mitglied inaktiv
Hallo, habe mal eine Frage. Ist es auch möglich das der Vater meines Kindes die Elternzeit (2Jahre) nimmt ohne das es der Arbeitgeber ihm verwehren kann? Wir wären in solch einer Situation wo sich diese Frage stellt. Ist es einfach so beantragbar? Wann müsste er es dann seiner Chefin unterbreiten. Schon mal vielen Dank im voraus... Jessica Sals
Hallo, Desirée hat recht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Jessica! Wenn er der leibliche Vater des Kindes ist, steht ihm nach dem Gesetz ebenfalls jederzeit EZ zu! Bei uns hat NUR der Vater EZ genommen, ich als Mutter NIE :-) Mit ist wichtig eines zu betonen: EZ muß man nicht beantragen. Denn das würde bedeuten, daß jemand dem Antrag zustimmen muß. EZ teilt man mit, denn das Gesetz sieht den Anspruch vor, da hat niemand zuzustimmen. Wird die EZ direkt nach dem MuSchu genommen, muß man sie 6 Wochen vorher mitteilen, wenn sie später beginnen soll, 8 Wochen vorher. Ab diesem Zeitpunkt hat man auch Kündigungsschutz. Sagt er es früher, hat er trotzdem erst die letzten 8 Wochen vor Beginn Kündigungsschutz... Viele Grüße und alles Gute! Désirée
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung