Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterntestament zwei Vormünder

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterntestament zwei Vormünder

Klara1983

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Sehr geehrte Frau Bader, nach den Ereignissen am Freitag machen wir uns Sorgen, was aus unserer Tochter wird, wenn mein Mann und ich einen Unfall haben sollten. Für uns kämen zwei Personen als Vormund infrage. Meine Schwester, oder der beste Freund meines Mannes. Ist folgende Formulierung möglich: Im Falle des Todes kommen für uns als Vormund für unsere Tochter nur xx oder yy in Betracht. Beide sollen, unter Berücksichtigung der aktuellen Lebensphasen, gemeinsam entscheiden, wer Vormund für unsere Tochter werden soll. Derjenige, der die Vormundschaft übernimmt, soll unsere Tochter in seine Familiengemeinschaft aufnehmen und bei sich zu Hause wohnen lassen. Ist so eine Konstellation möglich? Vielen Dank für Ihre Bemühungen Viele Grüße Klara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lassen Sie sich vom JA beraten - solche EInzelallberatung darf ich hier nicht machen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Ganz ungünstig. Wie sollen die das entscheiden wenn sie beide wollen? Ihr müsst schon entscheiden wer es werden soll. Und der andere kann sie ja dennoch weiter begleiten. Habt ihr denn mit den beiden schon gesprochen und ihren Familien ob sie das wollen würden ? Im Rechtstreit würde eh Deine Schwester gewinnen, da das Kind dann inmerhalb der Familie bleibt.


Mitglied inaktiv

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Verfügung von Todes wegen - Vormundbenennung Rate von der Entscheidung und Formulierung ab! Entscheidet Euch für 1. Wahl und 2. Wahl. Gibt sonst Chaos. Würde diese Verantwortung nicht abtreten und mit der Ungewissheit auch nicht beruhigt schlafen können. Streiten sich Zweie und werden sich nicht einig, könnte das Gericht einen unabhängigen Dritten für geeigneter halten.  Der Richter hat das letzte Wort! Er ist verpflichtet, sich an Euren Willen zu halten, es sei denn, er sieht Gründe, die dagegen sprechen. Ihr verfügt wen ihr möchtet!  Ihr könnt auch reinschreiben, wen ihr explizit nicht möchtet!  Ansonsten könnte eine mögliche Formulierung lauten... x und y gemeinsam, hilfsweise - im Falle einer Verhinderung - einer der Vorbenannten alleine. Wichtig ist auch das Finanzielle zu regeln und ggf. gleich so schreiben, dass es auch für weitere Kinder gilt. Wenn ihr es selbst schreibt, müssen die gleichen Anforderungen erfüllt sein, wie an ein handschriftliches Testament! Rate aber zum Notar. Kostenpunkt ca. 100,00€.


Sternenschnuppe

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Gemeinsam wird aber nicht gehen. Wo soll das Kind dann wohnen ? Die Schwester von ihr könnte den besten Freund von ihm heiraten :-) Aber das ist eher unrealistisch. Ich bin da altmodisch, die Schwester ist und bleibt leibliche Familie. Und das wird auch das Gericht im Streitfall so sehen.


Mitglied inaktiv

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Entschuldigung ! JA, ich hatte nur noch "sollen gemeinsam entscheiden" ohne den Nachsatz "wer Vormund werden soll", im Kopf. Wie gesagt, rum wie num, ungünstige Variante. 1. Wahl und 2. Wahl wäre besser... Hält das Gericht A für ungeeignet, dann B...


Sternenschnuppe

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Das ist super !


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich dürft ihr natürlich regeln was ihr wollt, ist schließlich Euer Wille und schreiben darf da jeder was er will (auch das die zwei Parteien das im schlimmsten Fall selbst ausklamüsern sollen)... Die Kernfrage ist nur, was dann daraus gemacht wird. Daher rate ich echt zur Präzision. Ein unabhängiger Notar, kann die verschiedenen Seiten beleuchten und Auswirkungen aufzeigen, an die ihr vielleicht nicht denkt. Empfehle daher unbedingt eine ausführliche Beratung. Ich sehe bei Eurem jetzigen Wunsch/Wille die große Gefahr, dass das im Fall x nix wird und es erst "Ärger/Probleme" gibt und von Eurem Willen nicht viel übrig bleibt.


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