Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternteilzeit Überschreitung 30 Stunden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternteilzeit Überschreitung 30 Stunden

Josama

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Ich arbeite meine restliche Elternzeit in Teilzeit mit 30 Wochenstunden. Ich arbeite in einem Callcenter, in welchem die Arbeitszeit minutengenau erfasst wird. Da ich mit Kunden telefoniere, ist es nicht immer möglich punktgenau Feierabend zu machen. Ich kann ja schlecht das Gespräch abbrechen, weil ich jetzt Feierabend habe. Grundsätzlich ist das ja nicht das Problem, da man das ja innerhalb eines Monats ausgleichen kann, sodass der Wochendurchschnitt 30 Stunden beträgt. Aber was ist, wenn man am letzten Tag des Monats zum Feierabend ein längeres Kundengespräch hat, welches z.b. 5-10 min über Feierabend dauert. Dann hab ich ja nicht mehr die Möglichkeit, diese paar Minuten im selben Monat auszugleichen. Ich würde sie dann z.b. am nächsten Tag ausgleichen, welcher dann aber schon ein neuer Monat ist. Würden mir dadurch Nachteile entstehen, obwohl es ja nicht mein Verschulden ist und ein Ausgleich dennoch zeitnah erfolgen würde und der Durchschnitt dennoch immer bei 30 Stunden bleibt? Oder müsste man hier vorsorglich Minusstunden machen, um solche Tage abzufangen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können Sie doch gen Monatsende ein Polster von ca 30 min anlegen. Es gilt der Schnitt. Ansonsten gilt: drüber ist drüber - dann haben Sie den Monat keine Ez. Liebe Grüße NB


Dojii

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Du würdest für diesen Monat den Anspruch auf Elterngeld verlieren. Die maximale Stundenzahl einzuhalten ist quasi nur deine Aufgabe, da gibt es keinen Spielraum und kein Ermessen. Bist du im Schnitt über 30h, dann ist für diesen Monat das Geld weg - und theoretisch hast du in dem Monat auch keine Elternzeit mehr, da man in Elternzeit im Monatsschnitt auch nur maximal 30h arbeiten darf. Beachte auch, dass sich das Elterngeld in Lebensmonaten berechnet, nicht in Kalendermonaten. Du musst also innerhalb eines Lebensmonats die Stunden ausgleichen, nicht innerhalb des Kalendermonats.


Paulinchen83

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Wenn so ein Fall eintritt würde ich versuchen bei der Zeiterfassung eine nachträgliche (zusätzliche) Pause an einem der Tage eintragen zu lassen. Bei uns kann man wenn man mal vergisst zu stechen sowas sogar selbst nachtragen. Es ist natürlich sinnvoll zu schauen dass du am letzen Tag immer ein bisschen im Minus bist.


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