Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternteilzeit für 1,5 Jahre möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternteilzeit für 1,5 Jahre möglich?

Mitglied inaktiv

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Ich habe meinem Chef mündlich mitgeteilt, dass ich nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten komme. Das wäre nächstes Jahr im Sommer. Ich möchte aber lieber erst im Winter wieder zur Arbeit. Gibt es auch 1,5 Jahre Elternzeit? Ist meine Aussage verbindlich? Ich weiß doch jetzt noch nicht, ob und wann ich wieder zur Arbeit gehe? Vielleicht würde es finanziell auch reiche, dass ich nur 3 Tage die Woche arbeite. Wann soll ich meine firma fragen, ob sie mich auch für 3 Tage beschäftigen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EU muss, wenn man direkt nach der Geburt damit anfangen will, 6 Wochen vorher beantragt werden, sonst 8 Wochen vorher. Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbind-lich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist berücksichtigt. Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes fest-legen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Frist mit Beginn der Elternzeit. Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das weite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeit-gebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hi-nausgeht, muss erst acht Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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soweit ich weiß kannst du die elternzeit immer verlängern. dein AG muß lediglich zustimmen wenn du sie verkürzen würdest. was die zeit angeht die dann wieder arbeit willst hat dein AG schon ein wort mitzureden. LG Diana


Mitglied inaktiv

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Danke für die prompte Antwort. Aber ich muss gestehen, ich habe es immer noch nicht verstanden... Quote: EU muss, wenn man direkt nach der Geburt damit anfangen will, 6 Wochen vorher beantragt werden, sonst 8 Wochen vorher.Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbind-lich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist berücksichtigt. unquote [Direkt nach der Geburt?! Da habe ich doch noch Mutterschutz. Ich dachte, die Zeitrechnung fängt nach den 8 Wochen Mutterschutz erst an?] quote Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes fest-legen. unquote [Also kann ich auch an den AG schreiben: Ich komme nach 1,5 Jahren, d.h. am 1. Oktober 2006, wieder zur Arbeit?] quote Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das weite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. unquote [Würden Sie also empfehlen, dass ich heute schon schriftlich 2 Jahre Elternzeilzeit anmelde und - wenn das Geld knapp wird - nach einem Jahr anrufe und frage, ob ich schon 1/2 Jahr früher zur Arbeit kommen kann/darf/soll?] [Wer verzichtet denn freiwillig auf Elternteilzeit, weil er nur 1 Jahr Elternteilzeit nimmt?]


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