Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternteilzeit abhängig von betriebsgrosse?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternteilzeit abhängig von betriebsgrosse?

Hürem

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Hallo Fr Bader, Ich bin in der 10.SSW. Ich hatte vor kurzem ein gespräch mit meiner Chefin bezüglich meiner Schwangerschaft.ich hab eigentlich vor 3 jahre in elternteilzeit zu gehen. Will aber Teilzeit trotzdem arbeiten.meine Chefin meinte sie könne mir 3 Jahre nicht zusagen, da wir ein kleiner betrieb sind. Nur große Betriebe würden das machen. Sie könne meine Stelle nicht freihalten. Sie sei dazu auch nicht verpflichtet , da die nur 6 mitarbeiter in dieser Filiale hätte. Stimmt das? Ich arbeite eigentlich auch in den anderen filialen. Wenn man alle zusammenzählt sind wir 11 Mitarbeiter plus die ganzen Aushilfen.bin etwas verunsichert.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, quatsch. Sie haben 3 J. u Anspruch auf den alten o einen vergleichbaren Arbeitsplatz nach der EZ Bei Problemen hilft das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüsse, NB


blauerVogel

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Hä? Das hab ich ja noch nie gehört. Sie bestimmt nicht deine Elternzeit, sondern tu teilst ihr mit wie lange du gehst. Sie kann deine Stelle ja auch für drei Jahre befristet vergeben. Und nach der Elternzeit steigst du wieder ein. Laß dir ja nix einreden!


Mitglied inaktiv

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Hallo Soweit ich weiß hat Deine Chefin Recht, Es müssten 15 Angestellte sein ( Teilzeit / Vollzeit / Azubis ) um Anspruch zu haben. Ist die Frage ob die Aushilfen auch mitzählen ?


Mitglied inaktiv

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Achso, das ist beim Anrecht auf Teilzeit so meine ich. Vollzeit müsste sie Dich wiedernehmen. Ich schau mal nach einem Link


Mitglied inaktiv

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"Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit weniger als 15 Beschäftigten arbeiten, haben normalerweise keinen rechtlichen Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz." Quelle : http://www.elternzeit.de/elternzeit-teilzeitbeschaeftigung.php


Hürem

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Teilzeit würde ich auch woanders was finden. Mir geht's darum, ob ich ein Anrecht auf meine vollzeitstelle nach 3 Jahren habe. Ich glaub nämlich meine Chefin hat keine Lust das ich solange weg bin, da ich sowieso das meiste mache.


Mitglied inaktiv

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Hast Du ! http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html


Hürem

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Ich meinte elternzeit, also 3 Jahre daheim bleiben und danach wieder meine vollzeitstelle annehmen. In der zeit würde ich eventl arbeiten.


Mitglied inaktiv

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Ja, geht. Muss der AG aber zustimmen. Wenn es nicht bei der Konkurenz ist, dann darf er da nichts gegen haben oder muss es begründen können. Und da er Dir Teilzeit nicht ermöglicht dürfte es da keinerlei Probleme geben. Aber die Zustimmung brauchst Du, sonst kann es Ärger geben. Ist meist eine reine Formsache.


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