Nicolelou
Liebe Frau Bader... Kurze Beschreibung: Ich war vor meinen Schwangerschaften lang krank und habe den Mindessatz Elterngeld für ein Jahr bekommen. Bin in der ersten Elternzeit erneut Schwanger geworden. Und habe wieder den Mindessatz bezogen. Wir wünschen uns ein drittes Kind aber gern möchte ich vorher etwas klären. Ich bin jetzt noch in Elternzeit, wenn ich wieder Schwanger werden würde und ein Beschäftigungsverbot bekomme wie verhält es sich dann mit der Zahlung in der Zeit? Wäre das mein Gehalt vor meiner Krankheit? Und dann die 2. Frage Wie errechnet sich denn dann das Geld für die Elternzeit? Werden die 9 Monate vom Beschäftigungsverbot genommen und die restlichen 4 Monte als Nullrechnung? Danke und herzliche Grüsse
Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Wenn Sie dort lohnen aus einem Beschäftigungsverbot bekommen, zählt dieser Monat voll. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn du in der elternzeit schwanger wirst, also nicht arbeitend, bekommst du kein bv. da du ja nicht arbeitest. wer sollte dir denn eines ausstellen?
Nicolelou
Sorry aber meinte wenn die Elternzeit abgelaufen ist und ich wieder arbeiten müsste...
mellomania
warum gehst du von einem bv aus? wie arbeitest du nach der eltenrzeit? voll? oder hast du einen neuen vertrag?
Nicolelou
Weil ich in der Pflege arbeite.. deswegen BV Ich habe einen unbefristeten Vollzeitvertrag
Sternenschnuppe
Wie würdest Du denn ohne Schwangerschaft nach der Elteenzeit arbeiten? Die Richtlinien haben sich massiv verschärft, ein BV ist sehr selten geworden, auch in der Pflege. Kannst Du also wieder voll arbeiten wie vorher ?
mellomania
arbeit im administrativen bereicht zur genüge gibt und der AG dir eine solche tätigkeit zuweisen muss bevor er überhaupt ein bv schreibt. und diese ersatztätigkeit musst du auch annehmen. wieviele stunden sind nach der ez denn vereinbart?
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