Mitglied inaktiv
Hallo, meine Tochter wurde 03/2008 geboren. Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt, danach sollte mein Mann 2 Monate Elternzeit nehmen. Nun habe ich mit meinem AG gesprochen und vereinbart, dass ich volle 3 Jahre nehmen möchte. Mein AG ist damit einverstanden. Was ist denn mit dem Antrag für das Landesamt für soz. Dienste, wo wir vorher eingetragen hatten, dass mein Mann 2 Monate nimmt? Gibt es irgendwelche Probleme mit dem Amt? Eine weitere Frage habe ich noch: Kann ich nach Ende des Bezugs des Elterngeldes, also in 03/2009 Sozialhilfe beantragen. Mein Mann verdient naemlich leider sehr wenig und es würde zum Leben nicht reichen. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Hallo, 1. EZ können beide Partner je 3 Jahre nehmen. Wenn man weniger als 2 J. beantragt hat, besteht kein Anspruch auf Verlängerung 2. Die retsl. zwei Montae kann Ihr Mann nehmen, mehr als 12 Mo. steht Ihnen nicht zu. 3. Wenn er wenig verdient, bekommen Sie möglicherweise eine Ergänzung von der ARGE Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt