Kfakfa
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist im April 2023 geboren. Ich bezog Elterngeld von Oktober 23 bis April 24. Mai und Juni verbrachte ich ohne Elterngeldbezug in Elternzeit (auf meinen Wunsch hin) Juli und August habe ich Elternzeit nehmen müssen, da wir keinen Kiderbetreuungsplatz bekamen. mein Sohn ist im Oktober 2024 geboren. mich nehme erneut Elternzeit und werde Elterngeld beziehen (Mai 25-Dezember 25) durch die zwei Monate in welchen wir eine Betreuung wollten, jedoch keine erhielten, werde ich geringere Elterngeldbezüge erhalten. (Durchschnittsnetto der letzten 12 Monate). Meine Frau und ich können dieses Vorgehen verstehen, jedoch wollen wir es nicht akzeptieren. Gibt es Aussicht auf Erfolg eines Einspruchs, dass die zwei Monate aus der Berechnung gestrichen werden? Gibt es bereits Präzedenzfälle? mfg kfakfa
Hallo, verstehe ich nicht, Sie hätten doch beim 1. Kind auch Elterngeld beziehen können, dann wären diese Monate ausgeklammert worden. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nein. Das Kind hatte auch ab April 24 einen rechtlichen Anspruch auf Betreuung. Was habt ihr unternommen um den durchzusetzen?
Ani123
Das Einzige womit sie das EG hätten erhöhen können wäre gewesen EG bis mindestens zum 14. Lebensmonat zu beziehen. In ihrem Fall bis Juni 2024. In dem Fall wären 14 Monate ausgeklammert worden und nicht wie jetzt 12 Monate. Das hätte ihr EG erhöht. Dass sie keinen Betreuungsplatz für ihr 1. Kind hatten ist Privatsache. Ab dem 1. Geburtstag hat das Kind einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Sie hätten das einfordern können. Ihn hätte ein Betreuungsplatz zugewiesen werden können. Den hätten sie z. B. fristgerecht kündigen können um ihren Wunschplatz anzutreten. Wäre ihn kein Betreuungsplatz zugewiesen worden hätten sie Schadensersatz geltend machen können in Höhe ihres Gehalts. Und das wäre in die Berechnung des EG eingeflossen. Wann ist ihr Sohn im Oktober 2025 geboren? Begann der Mutterschutz im August? Wenn ja wird der Monat bei der Berechnung des EG ausgeklammert. Sollte die EG-Stelle das nicht gemacht haben können sie es nachfordern.