Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngelderstattung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngelderstattung

winsik

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, als ich schwanger wurde, habe ich zwei Monate davor aus gesundheitlichen Gründen mein Arbeitsverhältnis aufgelöst. Am 14.10.2015 kam unser Sohn zur Welt. Ab dem Geburtstermin haben wir Elterngeld beantragt nur für mich als Mama für 24 Monate, das sogenannte Elterngeld Plus. Am 23.04.2016 haben wir einen neuen Antrag abgegeben mit Veränderung für Vaterurlaub, und die Elterzeitverkürzung auf 12 Monate. Ich möchte nach der Vollendung des 12. Lebensmonat unseres Sohnes wieder Vollzeit arbeiten, da mein Mann am 26.04.2015 operiert wird und für mindestens 1 Jahr arbeitsunfähig ist. Das Elterngeld Plus beträgt bei mir jetzt 150€ monatlich. Da das Basiselterngeld 300€ beträgt, wollten wir erfahren, ob wir jetzt für die vergangenen 6 Monate die Differenz von je 150€ erstattet bekommen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Familie Wins


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, rückwirkend geht das nicht. AM besten gehen Sie zur EG-Stelle und klären es persönlich Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das ist ja Deine angesparte Rate, die kannst Du Dir auch auf einmal auszahlen lassen dann.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.