Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldantrag

Frage: Elterngeldantrag

Zizibe

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Hallo, wir haben einen etwas verzwickten Fall mit Elterngeld, krankschreibung und Lücke in der Krankschreibung. Ursprünglich hatten wir für meinen Mann die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit beantragt. Er ist aber nun schon lange krank, wir wollten verschieben ließ der AG natürlich nicht zu. Jetzt wollten wir nur ein Monat der erst beiden Lebensmonate nutzen und Elterngeld beziehen weil in diesem Monate eine Lücke der Krankschreibung vorliegt und da 800€ fehlen würden von Krankengeld. Man muss ja aber immer 2 Monate mindestens beantragen. Kann er das andere Monat dann einfach mal ans Ende stellen im Moment aber dann kurz vorher einfach den Antrag doch wieder zurückziehen und das Geld nicht nehmen weil er ja von seinem AG keine elternzeit mehr hat. Der Punkt ist dass Krankengeld einfach mehr ist als Elterngeld. Aber blöderweise in einem Monat eben die Lücke von 800€.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Er kann es beim Arbeitgeber nicht rückgängig machen und er muss auch 2 Lebensmonate genommen haben, um überhaupt Anspruch auf Elterngeld zu haben. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein das geht nicht. Wenn er den zweiten Monat später nicht mehr nimmt bzw. den zweiten Monat später zurückzieht, muss er den ersten Monat wieder voll zurückzahlen. Die Mindestbezugszeit von 2 Monaten Elterngeld kann man nicht umgehen.


KielSprotte

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Klappt aus mehreren Gründen nicht. 1. Es müssen mdst. 2 Lebensmonate EZ + EG genommen werden, ansonsten müsste sogar EG zurückgezahlt werden. 2. Der AN muss sich gg. dem AG für die ersten 24. Lebensmonate mit der EZ festlegen, EG gibt es aber nur in den ersten 14. Lebensmonaten ( ausser EG Plus, was dann noch bis zum 22. Monat möglich ist). Wenn der AG also keiner Verlegung zustimmt, kommt ihr nicht auf die 2 Monate, also kein EG Wie ist es denn zu dieser Lücke überhaupt gekommen? Ist ja eher ungewöhnlich bei einer längeren Erkrankung gibt es doch entsprechende Folgebescheinigungen. Hat dein Mann sich nicht darum gekümmert?


Zizibe

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Zu der Lücke kam es weil der Hausarzt sagte in der Elternzeit braucht er das nicht. Stimmt ja auch. Aber da Krankengeld mehr ist wäre das besser gewesen. Die Elterngeldstelle sowie die Krankenkasse haben uns geraten den Antrag auf Elterngeld daher zurückzuziehen. Nur mit der Lücke ist es dann eben doch nicht mehr mehr der Hausarzt kann ja nun aber auch nicht mehr im Nachhinein krank schreiben (geht wohl nur 3 Tage rückwirkend) und die Krankenkasse hat bereits abgelehnt die Lücke anzuerkennen.


Zizibe

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Vielen Dank für die schnellen Antworten! Dann lassen wir das doch bei Elterngeld und zahlen das der Krankenkasse wieder zurück. Weil in Summe auf 2 Monate ist Elterngeld dann mehr als Krankengeld mit Lücke sowas blödes


MamaausM

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Wenn ihr kein Elterngeld mehr nutzen wollt, habt ihr doch trotzdem die Lücke. Krank Schreibung gehen ja nun mal nicht rückwärts


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