Stefan
Meine Freundin wollte nach 1 Jahr Elterngeld wo jetzt dann ausläuft bei ihrer Firma als Verkäuferin wieder auf 400 Euro Basis arbeiten . Da hat der Arbeitgeber gesagt das darf sie nicht . Ich wollte fragen ob sie auch dann bei einer anderen Firma in den 2 Jahren wo sie noch im Mutterschutz ist arbeiten darf . Mit freundlichen Grüssen Stefan
Hallo, wenn der Arbeitgeber einer Teilzeit im eigenen Betrieb nicht zustimmt, kann man in einer anderen Firma arbeiten. Aber auch hier muss der Arbeitgeber gefragt werden. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Ja aber der ag muss zustimmen,sollte aber kein Problem sein es seidenn es ist die Konkurrenz
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