wlola
Sehr geehrte Frau Bader, gerade eben habe ich begonnen mich mit den Formularen zum Elterngeld auseinanderzusetzen und habe mit Erschrecken festgestellt, dass ich wohl unter die Kategorie "Mischeinkünfte" falle. Mein Kind kommt nächsten Monat zur Welt und ich war die gesamten letzten 12 Monate in Vollzeit angestellt. Allerdings habe ich noch kleinere gelegentliche nebenberufliche Aufträge auf selbstständiger Basis angenommen, was wohl nun dazu führt, dass das Kalenderjahr 2014 als Berechnungsgrundlage gilt und nicht wie angenommen die letzten 12 Monate. Das ist für ich ein Schock,weil ich 2014 nur in Teilzeit angestellt war und daneben auch geringere selbstständige Einkünfte hatte. Ich wäre finanziell deutlich schlechter gestellt. Gibt es Möglichkeiten, den Berechnungszeit anzufechten bzw. irgendwie zu erreichen, dass doch die aktuellen 12 Monaten gelten? Mit vielen Grüßen und vielem Dank Wlola
Hallo, wenn Sie tatsächlich selbstständig gewesen sind, wird dieser Veranlagungszeitraum herangezogen. Da kommt man nicht raus. Liebe Grüße NB
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