Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld -Geschwisterbonus und Abfindung?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld -Geschwisterbonus und Abfindung?

Brinarina81

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Sehr geehrte Frau Bader, wir bekommen am 03.04. unser zweites Kind. Unsere Erstgeborene wird am 14.02.2012 bereits 3 Jahre alt. Laut Berechnung des Bmfsj würden wir Geschwisterbonus erhalten? Allerdings entspricht das nicht dem, was ich sonst darüber weiß und höre. Wie verhält es sich hierbei? Mitunter habe ich gelesen das Zeiten für die Berechnung außer Betracht gelassen werden in denen man Mutterschaftsgeld, Elterngeld etc. erhalten hat, im Grunde alles was das Einkommen gemindert hat. Mitunter war ich aber auch 4 Wochen arbeitssuchend, erhielt vom vorigen Arbeitgeber eine Abfindung und wurde von ihm aufgrund einer Einigung vor Gericht auch nur noch auf Teilzeitbasis bezahlt, was aber nicht dem usrpünglichen Lohn entsprach. Also 04-03/2012 Mutterschaftsgeld 02/2012-08/2011 normal Verdienst auf Teilzeitbasis neuer Arbeitgeber 07/2011 arbeitssuchend (halbes Arbeitslosengeld) 06-04/2011 Teilzeitgehalt wegen Einigung Gericht 03 und 02/2011 Vollzeitgehalt 01/2011 - 14.02.2009 Elternzeit erstes Kind 01/2009 - 12/2008 Mutterschaftsgeld erstes Kind davor normal Verdienst Sehe ich es richtig das quasie damit das Gehalt von 2008 sogar noch eingerechnet werden würde und wenn ja, gilt denn die Abfindung für den Verlust der Arbeitsstelle nicht auch zum Elterngeld dazu (also für die Grundlage). Ist ja doch auch ein Verdienst nach §19 EStG nur halt auf Progressionsbasis. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ich weiß diese sehr zu schätzen. Leider konnte mir die Kreisverwaltung hierzu keine klare Aussage geben. Mit freundlichen Grüßen Brinarina81


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der Geschwisterbonus wird bis zum 3. geb. des 1. Kindes gezahlt, da dies vor der Geburt ist, gar nicht 2. Die Zeiten von EG-Bezug bleiben außen vor, die Zeiten von Arbeitlosengeld I werden mit "0" gerechnet Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, also gerechnet werden immer die 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Ausgenommen hiervon sind Monaten in denen man Mutterschaftsgeld und Zuschuss zu selbigem bekommen hat, und Monate in denen man schwangerschaftsbedingt krank war und weniger Geld bekommen hat (also bei Krankengeldbezug aufgrund Schwangerschaftsbedingter Krankheit). Auch ausgelassen werden Zeiten in denen man Elterngeld bezogen hat (NICHT ausgezahlt, sondern bezogen, wenn man also das Elterngeld hat splitten lassen, dann zählt nur die erste Hälfte der Monate sprich max. 12 Monate (bei Alleinerziehenden 14 Monate)). Ausgelassene Monate werden von weiter vorne genommen, also zählen eventuell die Monate 15-3 vor der geburt des Kindes. Monate in denen man Lohnersatzleistungen bezogen hat, also z.B. Krankengeld aufgrund NICHT schwangerschaftsbedingter, Arbeitslosengeld etc. zählen voll in die Berechnung mit rein, jedoch mit 0,-€! Die Abfindung wird beim Elterngeld nicht mit angerechnet, und ob bei Deiner Aufstellung Monate aus 2008 angerechnet würden denke ich auch nicht! Ich denke bei Dir zählen folgende Monate so: 02/2012 --> Netto Verdienst TZ neu 01/2012 --> Netto Verdienst TZ neu 12/2011 --> Netto Verdienst TZ neu 11/2011 --> Netto Verdienst TZ neu 10/2011 --> Netto Verdienst TZ neu 09/2011 --> Netto Verdienst TZ neu 08/2011 --> Netto Verdienst TZ neu 07/2011 --> 0,-€ 06/2011 --> Netto Verdienst TZ alt 05/2011 --> Netto Verdienst TZ alt 04/2011 --> Netto Verdienst TZ alt 03/2011 --> Netto Verdienst VZ alt Alle Nettosummen zusammengerechnet /12 und davon ca. 65%. Geschwisterbonus bekommst Du nur solange Du 1 weiteres Kind unter drei Jahren hast, oder zwei unter 6 Jahren, also leider gar nicht in Deinem Fall. LG Sabine


Brinarina81

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Hallo. Ich bedanke mich sehr für die Hilfe. Jetzt wird die Sache langsam viel klarer. Nun denn, jetzt weiß ich wenigstens was ich anzugeben habe, wenn es soweit ist. Natürlich muss man scih vorher damit auseinandersetzen. Wir müssen uns ja auch überlegen ob wir es splitten wollen oder nicht. Da ich netto weit unter 1000 Euro liege, mache ich mir jetzt auch nicht mehr so die Sorgen, da ich gelesen habe das das Elterngeld entsprechend mit 1% zugerechnet wrid, dh. der Betrag wird aufgestockt. Lange Rede....kurzer Sinn. Ich werd natürlich sehen was bei raus kommt. Aber jetzt hab ich schon mal eine Linie und kann es entsprechend nachverfolgen wenn es soweit ist.


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