Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: Mein Mann wird ab September von seinem deutschen Arbeitgeber für 18 Monate ins EU-Ausland entsendet. Mein Mutterschutz beginnt Anfang November. Bis dahin werde ich arbeiten und dann möchte ich direkt nachziehen und das Kind im Ausland zur Welt bringen. Die Kosten für die Entbindung trägt die Auslandskrankenversicherung, die Teil des Entsendungspaketes ist. Ich habe vor zwei Jahre vom Job auszusetzen und das erste Jahr im Ausland zu verbringen. Kann ich dennoch Elterngeld beantragen? Gelten für mich die gleichen Regeln wie für den Fall, dass ich hier bleibe? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
von lookingforward am 28.05.2015, 15:52