Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei 2 sozialversicherungspflichtigen Jobs

Frage: Elterngeld bei 2 sozialversicherungspflichtigen Jobs

PrimaLima

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Durch gewisse Umstände werde noch noch vor dem Mutterschutz den Arbeitgeber wechseln. Mit dem alten AG ist ein Aufhebungsvertrag vereinbart. Dieser beinhaltet die Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Mutterschutzes Ende Januar 2022 (ET ist 17.11.21) bei Freistellung vom täglichen Arbeitsgeschehen. Ich erhalte einen reduzierten Lohn in Höhe von 1.300 € brutto bis Jan 2022. Da ich es geschafft habe, ab dem 01.08.2021 eine neue Vollzeitanstellung zu finden, werde ich auch hier sozialversicherungspflichtig angestellt sein für 2.600 € brutto. Wie funktioniert es hier nun mit den 13 € Tagessatz der GKV? Werden diese 1/3 zu 2/3 aufgeteilt oder erhält ein AG den gesamten Betrag? Wer kümmert sich darum? Die GKV oder muss ich etwas in die Wege leiten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich halte das mit den 2 Jobs aus verschiedenen Gründen für problematisch. Ist die Freistellung denn unwiderruflich? Sonst können Sie es ja wegen dem ArbZG nicht leisten. Hat der alte AG zugestimmt? Ansonsten muss jeder AG für seine Tätigkeit MG zahlen. Liebe Grüße NB (deren Tochter auch am 17.11. geboren ist - ganz besonders tolle Kinder kommen da zur Welt!)


PrimaLima

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Liebe Frau Bader, die Freistellung bei meinem alten Job ist unwiderruflich. Das habe ich schriftlich. Ich bin bereits seit 5 Wochen freigestellt und musste alle Arbeitsmittel abgeben. Die Arbeitszeit wird 40 Wochenstunden nicht überschreiten. Informiert habe ich noch nicht, da der neue Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist, da hier noch Formalitäten zu klären sind bzgl. Startdatum etc. Es sollen beide AG MG zahlen - dieses wird dann beiden AG von der GKV erstattet soweit ich gelesen habe. Dem neuen AG ist es egal, ob die 13 € geteilt werden oder nicht. Vielen Dank für Ihre Hilfe! LG PL PS: mal schauen, ob sich der Knirps an das ET hält :)


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