Lexika86
Hallo,
Ich bin neu im Forum, habe schon viel gelesen über das Thema, möchte aber Klarheit
Folgender Sachverhalt:
Habe immer Vollzeit gearbeitet
Kind 1 geboren Mai .2017
Elterngeld 1 Jahr lang erhalten
Bin in Elternzeit für 3 Jahre
Dann wollte ich Teilzeit arbeiten und bin vom meinem Arbeitgeber befristet für die Elternzeit freigestellt worden woanders zu arbeiten.
Keinen Job gefunden und für die Teilzeit-Befristung Arbeitslosengeld erhalten
Dann wieder schwanger und Geburt Kind 2 erfolgte im. März 19
Jetzt habe ich Elternzeit verkürzt und wieder volles Mutterschutzgeld erhalten
mit Arbeitgeberanteil und Geld der Krankenkasse
Kinder sind also 18 Monate auseinander und ich hab ALG bezogen für eine Teilzeit Tätigkeit
Habe ich jetzt wieder Anspruch auf das volle Elterngeld von Kind 1 mit Geschwisterbonus?
Die von der Stelle waren irgendwie unterschiedlicher Meinung
Haben gesagt die Monate mit ALG Bezug würden mit 0 berechnet
Und nur die Monate mit Elterngeldbezug 2018 angerechnet und dann durch 12 geteilt und die restlichen Monate sind 0 Monate
Das verstehe ich nicht
Theoretisch habe ich ja Geld für Teilzeit erhalten und hätte für die Monate zumindest die 300 Euro kriegen sollen
Jetzt habe ich da 0 stehen und durch die paar überschnittenen Monate :12 gesamt mtl. Etwas mehr als 300 plus Geschwisterbonus und somit fertig laut des letzten Sachbearbeiter
Ist das so richtig
Habe gelesen bei 18 Monaten Altersunterschied erhält man wieder komplett das volle Geld?
Und sonst verstehe ich nicht, warum nicht vom ALG 1 der Betrag angesetzt wird
0 € habe ich ja nicht erhalten, habe immer was gekriegt/verdient ...
Hoffe das war jetzt nicht zu kompliziert gefragt und zu tief in der Materie...
Hallo, es sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt des zweiten Kindes. Monate mit Elterngeld von Kind eins bis zum 14. Lebensmonat und Mutterschaftsmonate werden ausgeklammert. Monate mit ALG Bezug werden mit 0 Euro berechnet. Liebe Grüße NB
Andrea6
Gar nicht kompliziert, und "die vom Amt" haben Recht: Monate mit Alg1 gehen mit 0€ in die Berechnung ein. Dieses Geld hast du ja nicht erwirtschaftet. Die Aussage "bei 18 Monaten Altersunterschied erhält man wieder das selbe Geld" ist ebenfalls unzutreffend, darüber hinaus sind deine Kinder ja auch 22 Monate auseinander.
Mitglied inaktiv
Zwischen Mai 17 und März 19 sind es aber 22 Monate Altersunterschied. Das gleiche EG gibt es nur wenn der Abstand max 15 Monate Und ja das Amt hat Recht.... Monate ohne Einkommen zählen mit 0€ alg1 zählt nicht weil staatliche Leistungen.
Felica
18 Monat hätten vielleicht gerade hinhauen können wenn du EG Plus bezogen hättest. Dann wären nicht 12 Monate EG ausgeklammert worden, sondern 14, plus Mutterschutz. Dazu fängt dann der Geschwisterbonus noch einen Teil auf wobei ich bezweifel das er das für 2 Monate Einkommensverlust ausgleicht. Spielt aber keine Rolle, weil die Kinder keine 18 Monate auseinander sind sondern 22 Monate. ALG1 ist nun mal kein Einkommen, also mit 0 € zu werten. Wäre halt besser gewesen irgendwas zu arbeiten wie gar nicht.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin im Moment mit unserem 2. Kind schwanger. Der ET ist am 08.12.2021. Zur Zeit bekomme ich noch bis zum 09.10.21 Elterngeld für unser erstes Kind (geb. 10.01.2020). Wie ist da die Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind? Wird für die Berechnung auch der Zeitraum vor der 1. Geburt genommen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! ...
Hallo und guten Abend, wir planen gerade unseren 2. Nachwuchs. Mein erstes Kind ist am 21.8.2020 zur Welt gekommen und war anschließend in Mutterschutz und habe 18 Monate Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht. Diese habe ich in Teilen mit ElterngeldPlus und Basiselterngeld genommen. Das heißt ich bin noch bis zum 20.02.2022 in Elternzeit ...
Hallo , Habe eine Frage über das Elterngeld. Mein Sohn wird im September 1 Jahr. Mir wurde gesagt das man vor dem 1. Geburtstag mit dem 2. schwanger sein muss, um das gleich Elterngeld zu bekommen. Ich habe zwei Jahre beantragt lasse mir das Geld aber auf 1 Jahr ausbezahlen spielt das eine Rolle? Arbeit im Krankenhaus und würde im Januar 23 wiede ...
Hallo :-) Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld fürs 2. Kind .. Ich bin aktuell mit meinem 1. Kind schwanger und werde voraussichtlich im September entbinden und habe mich für 2 Jahre Elternzeit entschieden. Ob ich das Elterngeld auf 1 oder 2 Jahre aufteile weiß ich noch nicht. Ganz konkret: wie viel Abstand darf denn zwischen der Geburt me ...
Hallo! Ich habe noch eine Frage zum Elterngeld. ich war von Juni 2021 bis Juni 2022 in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger und werde im April 2023 erneut Mama. Daher werde ich bis zur nächsten Geburt keine 12 Monate gearbeitet haben. Wie wird das Elterngeld dann berechnet? Kann ich angeben, dass der Zeitraum vor der ersten Geburt als Bemessung ...
Hallo, ich bin am überlegen, wie es am sinnvollsten für das Elterngeld für das 2. Kind ist. Unser Sohn wurde am 23.01.2022 geboren. Unser zweites Kind soll am 21.08.2023 geboren werden. Am 01.04.2022 bin ich wieder angefangen 15 Stunden in der Woche zu arbeiten. Elterngeld Plus läuft somit noch bis zum 22.11.2023 bei mir. Die Mutterschaf ...
Hallo liebes Forum, wir haben letzte Woche den Eltergeldbescheid für unser 2. Kind erhalten und sind schockiert. Kurz zur Konstellation. Kind 1. geb. 14.06.21 Kind 2. geb. 24.03.23 Elterngeld Kind 1. LM/AM 2, mtl. 207,35 EUR EB - 14.07.21 - 13.08.21 LM/AM 3 bis 22 mtl. 803,49 EUR EP - vom 14.07.21 bis 13.04.23 Anlage Bezugsmonate 07. ...
Hallo, Ich habe im Januar 22 mein erstes Kind zur Welt gebracht. Und bin aktuell wieder schwanger. Et September 24. Kann ich noch mein elterngeld optimieren? Oder hätte ich mich dazu 23 ein Kleingewerbe anmelden müssen? Vg Sabrina
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme voraussichtlich am 9.9.24 mein zweites Kind. Bei meinem ersten Kind (geb. am 12.07.22) konnte ich durch den Verzicht auf Ausklammerung des ersten Mutterschutzmonates genug Monate in der Steuerklasse 3 erreichen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Bei der zweiten Schwangerschaft habe ich bereits im Januar die St ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin frisch schwanger mit dem zweitem Kind, ET 01.02.2025. Nun habe ich eine Frage bzgl. des möglichen Elterngeldes, ganz knapp könnte ich denke ich den so genannten "Elterngeldtrick" anwenden. Vorab zur Info: Ich bin Angestellte und derzeit noch in Elternzeit. 1. Kind 07/22 geboren, Mutterschaftsleistungen und ...
Die letzten 10 Beiträge
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld