Sehr geehrte Frau Bader,
mein Sohn wurde am 20.03.2018 geboren. Ich habe das Elterngeld plus in Anspruch genommen. Die letzte Zahlung wäre im Januar 2020. Da ich nun wieder schwanger bin (mit dem 2. Kind), gehe ich nicht wieder arbeiten. Das 2. Kind kommt voraussichtlich am 05.02.2020 zur Welt. Wie setzt sich die Berechnung des Elterngeldes zusammen? Wenn ich es richtig verstanden habe, werden maximal 12 Monate "übersprungen" in denen man Elterngeld bekommen hat. Was wird in den anderen Monaten für die Berechnung zu Grunde gelegt?
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen.
Mfg Marion
von
MariLe1820
am 29.07.2019, 20:38
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind Elterngeld plus
Hallo,
sie sollten zunächst einmal dafür sorgen, dass sie sich das restliche Elterngeld vor Beginn des neuen Mutterschutzes auf einmal ausbezahlen lassen. Das geht normalerweise durch telefonischen Antrag, ich persönlich bin aber immer für die Schriftform.
Ansonsten beenden sie am Tag vor Beginn des Mutterschutzes die erste Elternzeit, dadurch lebt ihr alter Vertrag wieder auf und sie erhalten das komplette Mutterschaftsgeld, also auch den Anteil vom Arbeitgeber.
Das Elterngeld bemisst sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Beim zurückrechnen sind die Monate auszuklammern, in denen sie Mutterschaftsgeld von Kind 2 erhalten haben, sowie die Monate bis zum 14. Lebensmonat von Kind eins, wo sie Elterngeld erhalten haben.
Einen Elterngeldrechner finden Sie bei www.bmfsfj.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2019
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind Elterngeld plus
Grundsätzlich wieder die 12 Monate vor Geburt. EG plus Monate bis zum 14. Lebensmonat von Kind 1 werden ausgeklammert. Die restlichen Monate zählen mit 0€ solltest du nicht arbeiten
Tipp... Für volles Mutterschaftsgeld kannst du die aktuelle Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht und dein alter Vollzeitvertrag lebt auf
Mitglied inaktiv - 29.07.2019, 20:52
Antwort auf:
Elterngeld 2. Kind Elterngeld plus
Bei EG plus können 14 Monate übersprungen werden.
Beende deine jetzige Elternzeit auf einen Tag vor dem Mutterschutzbeginn, dann erhältst du Mutterschutzlohn in Höhe deines alten Lohnes.
Außerdem werden die Monate ausgeklammert, in denen du Mutterschaftsgeld bezogen hast.
Beginnt dein Mutterschutz im Dezember?
Dann hast du 6 Monate mit 0 Euro (Juni bis November) und 6 Monate deines vorigen Gehalts. Wenn ich mich nicht verrechnet habe.
LG luvi
von
luvi
am 29.07.2019, 22:41