Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternbeitrag zahlen???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternbeitrag zahlen???

Glücks Klee

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Hallo Frau Bader, ich würde Sie gerne was fragen bezüglich des Elternbeitrags. Meine beiden Kinder gehen in den Kindergarden. Ich habe für den ältesten Beitrag zahlen müsen bis meine Tochter in den Kindergarden gegangen ist 01.08.2015, danach habe ich für sie bezahlen müssen. Aber ich habe leider eine Rechnung bekommen ende Dezember. Das Problem war jedoch dass ich ab dem 01.01.2016 kein Elterngeld bekommen habe und uns der Kinderzuschlag auch gestrichen wurde, mit der Begründung dass unser Bedarf nicht gedeckt wird. Daraufhin habe ich Geld von der Arge beantragen müssen. Ich studiere und bekomme kein Bafög und mein Mann ist alleinverdiener. Deshalb wusste ich schon dass ich kein Geld von der Arge bekomme werde, ich musste es aber wegen der Wohngeldstelle beantragen. in dem Zeitraum habe ich beim Jugendamt einen Antrag auf Ermässigung beantragt. Daraufhin wurde der Beitrag abgesetzt. Ich habe ab dem märz den doch weiterhin Wohngeld bekommen, somit hatt sich dann doch unserer Einkommen verändert. Ich bin aber beim Jugendamt bis Ende des jahres von dem Elternbeitrag befreit. Ich wollte Sie fragen ob ich den Wohngeldbescheid vorlegen muss. Denn wenn sie diese Befreiung aufheben, dann habe ich wieder dassselbe Problem, dass ich die Rate zuzätzlich neben dem eigentlich Elternbeitrag und Verpflegung zahlen muss. Ehrlich gesagt wäre das für mich viel. Mein Sachbearbeiter beim Jugendamt, da muss ich ehrlich zugeben, dass ich das Gefühl habe dass er nicht besonders kompetent ist, denn ich muss jedesmal hinterher rennen bis er mir irgenein Papier gibt in dem drin steht wie und was ich zu zahlen habe. Ich wusste auch nicht dass es sowas gibt wie einen Antrag auf Beitragsermässigung, mir hat eine andere Sachbearbeiterin die empfohlen, weil sie gesehen hatte dass wir zu wenig verdienen. Mein eigentlich Sachbearbeiter war im Urlaub und ich muss sagen dass sie alles recht zückig bearbeitet hat. Jedenfalls würde ich von Ihnen wissen ob die Befreiung so bleibt oder ob ich den Wohngeldnachweiss vorlegen muss. Tut mir leid jetzt ist die Mail ein bisschen zu lang geraten. freundliche Grüße Glücks klee


Sternenschnuppe

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Den musst Du vorlegen, es erhöht Euer Einkommen. Das steht auf den Bescheiden auch drauf, dass Veränderungen der persönlichen Verhältnisse gemeldet werden müssen. Vielleicht kannst Du einen Nebenjob annehmen?


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