Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eltergeld

Mitglied inaktiv

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hallo Frau bader, sicher kommt ihnen diese Frage schon zu den Ohren raus, aber ich hab keinen anderen Ansprechparnter... Ich bin mir zwar fast sicher, dass sie dazu noch keine genaue Auskunft geben können, da das gesetzt erst gestern verabschiedet wurde, aber ich versuche es trotzdem: Wird es möglich sein, neben dem Bezug des neuen Eltergeldes auch noch Teilzeit arbeiten zu gehen? Ich gehe nun Vollzeit, und kann in meiner leitenden Position nicht monatelang fernbleiben.... Lg pustekuchen


Mitglied inaktiv

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Falls ich dir auch helfen kann: (2) 1Soweit Berechtigte an Stelle des in dem nach § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 maßgeblichen Zeitraum erzielten Einkommens aus Erwerbstätigkeit nach der Geburt andere Einnahmen erzielen, die nach ihrer Zweckbestimmung dieses Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ersetzen, werden diese Einnahmen auf das für das ersetzte Einkommen zustehende Elterngeld angerechnet, soweit letzteres den Betrag von 300 Euro übersteigt; dieser Betrag erhöht sich bei Mehrlingsgeburten um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. 2Absatz 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden. Ich würde das so verstehen, dass du bis zu 300€ frei dazuverdienen darfst, alles, was drüber ist, wird auf's Elterngeld angerechnet. Arbeiten gehen darfst du bis zu 30h in der Woche, damit dein Anspruch nicht völlig wegfällt.


Mitglied inaktiv

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Wer nach der Geburt auf Teilzeit geht, bekommt 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens ersetzt. Für Geringverdiener bis 1 000 Euro monatlich kann das Elterngeld bis zum früheren Verdienst angehoben werden: Für jeweils 20 Euro, die das Einkommen unter 1 000 Euro lag, erhöht es sich um ein Prozent. Wer 400 Euro verdient hat, bekommt dann 388 Euro. lg two_kids


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