alexilko
Hallo mein erstes Kind kam am 21.01.2011 auf die Welt und ich habe Elterngeld für 12 Monate bekommen, bin dann nach einem Jahr während meinem zunächst einjährigen Erziehungsurlaub wieder 30 Stunden zurück in den Job gegangen. Nun bin ich wieder schwanger. geplanter Termin ist 24.05.2013. Ich werde das dritte Jahr Erziehungsurlaub bis zum Mutterschutz beantragen und weiterhin bis dahin 30 Stunden arbeiten. Nun habe ich widersprüchliche Aussagen gehört, zum Thema, wie hoch das Elterngeld sein wird. Bekomme ich den gleichen Satz wie beim ersten Kind (ich hab bis dahin 38 Stunden gearbeitet), oder berechnet sich das Elterngeld auf die 30 Stunden, die ich jetzt während des Erziehungsurlaubs arbeite? Vielen Dank für eine Antwort! Alex Ilko
Hallo, das Eg berechnet sich aus den letzten 12 Mo vor der Geburt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das EG berechnet sich aus den 30h. Es zählen IMMER die 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Rausgenommen und vorneweg genommen (als Monat 13 vor der Geburt z.B.) werden nur Monate in denen man EG bezogen hat (NICHT ausgezahlt sondern bezogen!!!!) und Monate in denen man Mutterschaftsgeld bezogen hat, oder Krankengeld aufgrund schwangerschaftsbedingtem Krankheitsausfall. LG Sabine
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