Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltergeld Plus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eltergeld Plus

Vaquera

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Hallo, ich plane (ausgehend vom ET 25.10.2016) wie folgt: 2 Jahre Elternzeit (bis einschließlich 10/2018) Elterngeld plus auf 2 Jahre (= 22 Monate) umgelegt (bis einschließlich 08/2018) Nach dem Mutterschutz ab 01/2017 bis 10/2018 möchte ich auf 450€ Basis bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten. Ab 11/2018 steige ich nach der EZ mit 50% (mit Option auf Aufstockung zu 70%) wieder in meinen Job ein. Mein Mann möchte für die Lebensmonate 9 und 21 Elternzeit beantragen. Frage 1: Ist es sinnig in EZ die Beschäftigung in Form von 450€ zu wählen, oder ist eine 20% Beschäftigung (kommt Std-mäßig ca. auf das gleiche raus) die bessere Variante? Frage 2: Ich habe gelesen, dass der Partner nur in den ersten 14 Lebensmonaten EZ nehmen kann. Stimmt das? Wenn ja würde sich mir der Sinn des EG-Plus nicht wirklich erschließen. Vielen Dank im Voraus Gruß Vaquera


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Zweifel würde ich, schon wegen der KK, nicht den Minijob wählen. Angerechnet wird alles Ihr Mann kann auch 3 Jahre nehmen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Hallo Zu 1. das ist Dir überlassen wenn es aufs gleiche rauskommt. Ich würde die Stunden nehmen, also 20%, da muss dann später nur aufgestockt werden. Also kein extra Vertrag zu 450€ , sondern lediglich einen Zusatz zum Hauptvertrag zu der befristeten Arbeitszeitverkürzung. Beide Eltern haben zusammen Anspruch auf Eterngeld bis das Kind 14 Monate alt ist. In dieser Zeit muss man mindestens 2 Monate nehmen um Elterngeld zu bekommen. Er muss also spätestens den 14. Monat als zweiten nehmen. Wieso macht es dann keinen Sinn ?


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