Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eltenzeit

Frage: Eltenzeit

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, unsere Tochter ist am 2.9.2002 geboren. Der Mutterschutz endet am 17.12.02 (Frühgeburt). Man sagte uns im Krankenhaus (ist auch der Arbeitgeber) das die Elternzeit am 1.9.2005 (3 Jahre) beendet ist. Ist das richtig oder endet die Elternzeit am 16.12.2005 ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Lieber Michael, ich sehe das Problem nicht. Sie kann doch bis zum 3. Geburtsatg jedes beliebige Datum angeben. ABer ansonsten wird die Zeit des Mutterschutzes mit berücksichtigt also mit berechnet. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Michael, ich bin zwar nicht Frau Bader, steckek aber selbst mitten in der Elternzeit. Die Elternzeit würde am 1.9.2005 enden, da sie am 02.09.2002 begonnen hat. Klingt zwar merkwürdig, da das ja noch die Zeit des Mutterschutzes ist, aber in dieser Zeit wird das Kind ja bereits von den Eltern betreut. Die Mutterschutzfristen gelten in erster Linie dem SCHUTZ der MUTTER...während die Elternzeit für das Wohlergehen des Kindes gedacht ist. Tja, und da gibt es halt diese 8 - in eurem Fall 12 - Wochen, wo sich diese Zeiten überschneiden. Alles Gute Vanessa


Mitglied inaktiv

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Hallo Michael, ich muss Vanessa leider widersprechen. Ich habe im Mai meine Tochter auf die Welt gebracht (ebenfalls Frühgeburt) und meine Mutterschutzfrist endete am 23.09.02. Seit dem 24.09.02 bin ich nun in der sog. Elternzeit. Das hängt damit zusammen, dass in der Mutterschutzfrist ja noch der Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bzw. Mutterschaftsgeld besteht. Die Elternzeit, die nach der Mutterschutzfrist beginnt, würde bei Euch also bis zum 16.12.2005 andauern. LG Annette


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