Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elernzeit aufheben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elernzeit aufheben?

katerchen21

Beitrag melden

Ich befinde mich derzeit im dritten Jahr meiner Elternzeit mit meiner jüngsten Tochter. Diese endet am 19.4.2014. Nun habe ich ein tolles Jobangebot ab Januar 2013 bekommen, das ich gern annehmen möchte, da ich ohnehin nicht zu meinem jetzigen Arbeitgeber zurückkehren möchte. Nun ergeben sich für mich folgende Fragen: 1. Gibt es die Möglichkeit, die Rest – Elternzeit (Januar bis Mitte April 2013), die ich nun nicht mehr nutzen werde „aufzuheben“ (z.b. in dem ich meinem Arbeitgeber mitteile, dass ich meine Elternzeit offiziell verkürze). Ich würde mir gerne die Möglichkeit offen halten, diese Zeit zu nutzen, wenn meine Tochter eingeschult wird. 2. Ich befinde mich derzeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Mein neuer Arbeitsvertrag wird jedoch befristet sein (6 Monate). Wie beende ich am besten mein jetziges Arbeitsverhältnis ohne dass ich vom Arbeitsamt nach Auslauf des neuen Vertrages eine Sperre erhalte? Meines Wissens nach darf ich nicht selbst kündigen. Der Arbeitgeber kann mir doch aber erst nach Beendigung meiner Elternzeit kündigen, oder? Käme eventuell ein Aufhebungsvertrag in Frage, um eine Sperre des Arbeitsamtes zu verhindern? 3. Wie genau verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch? Ich hatte vor meinem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot. Soweit ich weiß habe ich einen Anspruch aus Beschäftigungsverbot und Mutterschutz. Muss mir der Arbeitgeber den Urlaub vergüten, da ich ihn ja durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen kann. Ich danke ihnen sehr herzlich für ihre Mühe!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Wenn der Vertrag endet, endet automatisch die Elternzeit. Sie können dann mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers bis zu zwölf Monate bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen. 2. Sie können einen Aufhebungsvertrag machen, in dem der Arbeitgeber rein schreibt, dass er Ihnen ansonsten aus betrieblichen Gründen gekündigt hätte. Da das bei Ihnen aber nicht der Fall ist, kann er das eigentlich nicht machen und dann droht eine Sperre. 3. Sie haben Anspruch bis zum Ende des Monats, in dem der Mutterschutz endet. Und das muss er auszahlen, wenn man den Urlaub nicht nehmen kann. Liebe Grüße, NB


SumSum076

Beitrag melden

1. Sobald der Vertrag mit deinem alten AG beendet ist, ist eure Vereinbarung zur Elternzeit hinfällig. Wenn du über die restliche Elternzeit weiter verfügen willst, musst du dies mit deinem neuen AG vereinbaren. (Antrag auf Übertragung über das dritte Lebensjahr hinaus) 2. Wenn du doch von einem Vertrag nahtlos in den nächsten übergehst, brauchst du doch das Arbeitsamt nicht.... 3. Der Urlaub muss zu Vertragsende vergütet werden. Gruß Sabine


katerchen21

Beitrag melden

Wie kann ich denn sonst eine ALG 1 Sperre umgehen, wenn mein berfristeter Vertrag ausläuft?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.