Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe ab 1.1. endlich wieder einen Job nachdem die Elternzeit rum ist :c) Nun ist es aber so, daß der Arbeitsvertrag vorbehaltlich des Untersuchungsergebnisses der Einstellungsuntersuchung gültig ist. Vor dieser habe ich ziemliche Angst da ich leider an Multipler Sklerose leide, bin aber seit fast vier Jahren schubfrei und mir geht es gut. Nun meine Fragen: 1. wenn mich der Arzt nach chronischen Krankheiten fragt muss ich dann die MS angeben? 2. wer entscheidet denn ob ich für den Job ( Büroarbeit in teilzeit) geeignet bin, alleine der Arzt? Der AG darf ja keine Diagnosen mitgeteilt bekommen, oder? 3. Mich würde es mal interessieren, wie sich diese Einstellungsuntersuchungen mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz verträgt, weil theoretisch kann ich wegen Krankheit doch gar nicht abgelehnt werden, oder? Danke schonmal und ein schönes Jahr 2009 LG Milia
Hallo, 1. Das hängt davon ab, ob Sie einen Behinderungsgrad haben u durch dioe Krankheit die Arbeit behindert sein kann 2. Wieso der Arzt? 3. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen (Wikipedia). Mit Krnakheit hat das nichts zu tun Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich habe keinen Schwerbehindertenausweis, habe ich nie beantragt.
Mitglied inaktiv
Hallo, also ich bin herzkrank und habe bei 6 Einstellunsuntersuchungen nie Probleme gehabt. Es wird ja nur geschaut ob du die Tätigkeitsbeschreibung erfüllen kannst. Und MS ist kein Hinderungsgrund im Büro. -Aber sollte z.b Lager dabei sein und du keine Gewichte heben darfst, das wäre ein Grund. -Oder zb teilweise Aussendienst mit Schwindelfreiheit.... so etwas wären Gründe... Du solltest dir überlegen vielleicht nächstes Jahr einen Behindertenausweis zu beantragen: Vorteil: -5 Tage mehr Urlaub (bei 50 %) ggf G eintrag :kostenlose öffentliche Verkehrsmittel (oder ermässigt) - Kündigungschutz -Solltest du Hilfsmittel benötigen (irgendwann) wird das ganze von einer anderen Stelle mitgetragen (nicht AG alleine) Grüße Anke
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