ZwockelMama
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe eine Frage zum Einschulungsstichtag in NRW. Es gab eine Massenpetition mit mehr als 40.000 Unterschriften zur Rückverlegung des Stichtages auf den 30.6 und der Einführung einer Korridorlösung für Kinder mit Geburtstag zwischen Juli und September. Viele andere Bundesländer haben so ihre Einschulungsstichtage verändert. Der Petitionsausschuss NRW hat das Anliegen der Petition an den Schulausschuss mit dem Hinweis weitergegeben, dass eine Kindeswohlgefährdung zu prüfen sei und zu prüfen sei, ob es Studien gibt, die belegen, dass Schülerin*innen, die mit 5 eingeschult werden schlechtere Noten bekommen, öfter sitzen bleiben, öfter Opfer von Mobbing und Gewalt werden und öfter die (Fehl-) Diagnose ADHS bekommen. Diese gibt es. b) Der Schulausschuss hat am 1.4. in 10 Min Diskussion beschlossen sich über die Zahlen anderer Länder zu informieren und in die NRW-Diskussion einzubeziehen. Leider ohne ein konkretes Datum festzulegen. Corona-Themen haben seither die Sitzungen (nachvollziehbarerweise) dominiert und eine Weiterführung der Diskussion ist nicht transparent. c) Beide Ausschüsse (Petitions- und Schulausschuss NRW) erwähnen die Resolution der Psychotherapeutenkammer NRW vom 18.05.2019, die eindeutig die Punkte aufführt, die vom Petitionsausschuss als relevant beschrieben wurden hinsichtlich des Kindeswohles zu entscheiden. d) Frau Gebauer (und auch der Petitionsausschuss) berufen sich auf die Zahlen der vollzogenen Rückstellungen in Relation zu den eingeschulten Schülern. Aber niemand hinterfragt meines Wissens, wie viele Familien keinen Erfolg mit einer Rückstellung haben. Und niemand erfasst meines Wissens in einer qualitativen Studie wie es den fünfjährigen Schülern in der Schule geht (also wie fühlen Sie sich...). Ein Runderlass von 2017 (?) sollte dazu führen die Rückstellungspraxis zu erleichtern, indem Eltern Gutachten einreichen können. Die Praxis sieht jedoch anders aus und die Entscheidung wirkt häufig willkürlich. Ist es ethisch/moralisch und rechtlich verantwortbar Aspekte bei der die Politik selbst das Kindeswohl ins Spiel bringt so zu vertagen? Kann das Ministerium in Kauf nehmen und ist es rechtlich vertretbar, dass weiter Kinder so jung eingeschult werden mit dem Wissen, das gesundheitliche Schäden zu befürchten sind? Über eine Antwort zur rechtlichen Einschätzung würde ich mich freuen. VG Zwockelmama
Hallo, das ist eher ein politisches Thema, meine Meinung ist da nicht von Belang. Mein Kind wurde 1 Woche vor dem Stichtag geboren und MUSSTE gehen. In RLP. Blöd aber nicht zu ändern. Liebe Grüße NB
mellomania
ba wü hat den stichtag NICHT auf den 30.6. verlegt. sondern jedes Jahr einen Monat zurück. die Entscheidung liegt beim Kumi. was solllen den bitte für schäden entstehen? meiner wurde mit 5 eingeschult. und? ich verstehe dein Anliegen nicht ehrlich gesagt.
Dream2014
Was für ein Schwachsinn. Es gibt doch die Einstiegsphase, d.h die ersten zwei Schuljahre können in 3 Jahren absolviert werden. Komischerweise haben in beiden Klassen meiner Kinder nur Kinder wiederholt die vor dem 30.6 geboren wurden. Alle jüngeren und das waren viele kamen ohne Probleme mit. Eher geht hier der Trend zur Früheinschulung und Juni Kinder die eine Klasse Überspringen.
Berlin!
Das ist eher eine Frage für ein juristisches Kolloquium, nicht für dieses Forum.
cube
Daher zählt dieses Argument nicht. In NRW zB gibt es sie - in HH nicht, dafür aber eine Vorschulklasse und so weiter. Es zählt auch nicht, wenn ein Kind - SE hin oder her - nicht die erforderliche soziale Reife besitzt, die in der Schuleingangsuntersuchung kaum eine Rolle spielt. Ich kann das Anliegen durchaus verstehen, zumal es in vielen BL´s schwierig ist, ein Kind zurück stellen zu lassen, wenn es nicht gerade nachweislich Förderbedarf hat. Allerdings ist das dennoch keine Frage für Familienrecht , sondern für einen Fachanwalt aus dem relevanten Bereich.
Julisa
Ich finde es echt beleidigend deine Meinung jetzt als das non plus Ultra hin zustellen und die Ängste der Posterin als "Schwachsinn" zu betiteln. Ja es gibt die 3 Jährige EIngansphase, aber kommt ein KInd im Lehrstoff nicht mit dann wird es nach Klasse eins oder bis ende Klasse 2 dennoch zurück gesetzt und muss seine gewohnte Klasse verlassen, sich in einer neuen Klasse wieder einfinden. Wo ist hier denn der Unterschied zum "sitzen bleiben"? Der einzige den ich kenne ist der rein formale, gefühlt bleibt es für die KInder das Gleiche. Und ja ich habe ein Kind welches mit 5 eingeschult wurde und es prima gemeistert hat, nun in die 10. Klasse eines Gymnasiums geht. Bei meinem Jüngsten war de Klasse 15 Kinder klein. davon 5 Fünfjährige, eines sogar Inklusionskind. Warum das Mädel auf biegen und brechen eingeschult wurde, weiß wohl Keiner so genau. Nun am Ende der 4. KLasse waren von den vormals 5 Fünfjährigen noch genau einer da. Im Laufe der Grundschulzeit kamen 4 Kinder hinzu welche wiederholen mussten/ wollten drei davon Kinder die mit 5 eingeschult wurden. Du siehst, nur weil du es so erlebt hast, heißt es nicht dass es das andere nicht auch gibt. Ich kann die Posterin verstehen, auch wenn ihr hier wahrscheinlich Niemand weiter helfen kann.
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