Annika245
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme von meinem Arbeitgeber monatliche Sonderzahlungen (vertraglich festgehalten) in Höhe von 500 Euro. Diese sind (wie ich leider heute festgestellt habe) als Einmalzahlungen (S und E) in der Gehaltsabrechnung gelistet. (Bei meinem letzten Arbeitgeber waren diese als fortlaufender Lohn abgerechnet worden - warum da ein Unterschied gemacht wird, weiß ich nicht?!) Da diese monatlich gezahlten Boni fester Bestandteil meines Bruttoverdienstes sind und ich diese seit Beginn meiner Tätigkeit dort erhalten habe, bin ich sehr erstaunt darüber, dass diese beim Elterngeld nicht berücksichtigt werden sollen. Gibt es dennoch die Möglichkeit, dass die monatlich gezahlten 500 Euro in die Berechnung mit einfließen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Annika Weigel
Hallo, Einmalzahlungen nein, wenn es als normales Einkommen dekariert ist, ja. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, das Elterngeldgesetz orientiert sich seit der Novelle von 2015 nur noch am Einkommenssteuergesetz und schließt pauschal alle Gehaltsbestandteile aus, die explizit als sonstige Bezüge oder Einmalzahlungen deklariert sind. Hier kommt es tatsächlich nur darauf an, was auf deiner Abrechnung steht. Vor 2015 war das aufgrund eines sehr schwammig formulierten Gesetzes noch anders, hier kam es zusätzlich auch auf die Regelmäßigkeit an. Inzwischen hat der Gesetzgeber aber "nachgebessert" und dieses Lücke im Gesetz effektiv geschlossen. Das Ganze wurde auch schon bis vor das Bundessozialgericht gebracht und die Richter/innen dort haben bestätigt, dass sonstige Bezüge bzw. Einmalzahlungen nicht berücksichtigt werden dürfen (BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R).
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