Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einkauf

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Einkauf

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Fr Bader, wieviel darf ein 9jähiger allein im Geschäft ausgeben(Spielzeug) und hat man das Recht,die Sache zurückzugeben? Vielen Dank


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi, hier greift der so genannte Taschengeldparagraph, d. h. das ein Kind was das 7 Lebensjahr vollendet hat von seinem Taschengeld Ware kaufen kann auch ohne zustimmung der Eltern. Das sind z. B. Süssigkeiten, Tauschkarten, Spielzeug, usw.es dürfen durch die erworbe Sachen aber keine zusätzlichen Kosten entstehen. Nochmal zum Nachlesen § 110 BGB Hoffe ich konnte weiter helfen Gruß leasi


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich danke Dir. So in etwa wußte ich es auch,hab aber gehofft,es gibt ne fixe Zahl. Der Verkäufer heut war sehr nett,meinte was von 30 Euro,dann muß er es zurück nehmen. Haben uns aber geeinigt,daß er es für uns verkauft,da die Packung beschädigt war. Will ja dem Laden nix böses,wollte nur meinem Sohn ne Lektion erteilen. Die Scham und Tränen waren mir Erziehungsauftrag genug,nun ist er nicht mehr ganz so cool vor seinen älteren Freunden.. LG


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.