Mitglied inaktiv
Liebe Fr Bader, wieviel darf ein 9jähiger allein im Geschäft ausgeben(Spielzeug) und hat man das Recht,die Sache zurückzugeben? Vielen Dank
Hallo, das hängt von der Höhe des Taschengeldes/ Ersparten ab. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, hier greift der so genannte Taschengeldparagraph, d. h. das ein Kind was das 7 Lebensjahr vollendet hat von seinem Taschengeld Ware kaufen kann auch ohne zustimmung der Eltern. Das sind z. B. Süssigkeiten, Tauschkarten, Spielzeug, usw.es dürfen durch die erworbe Sachen aber keine zusätzlichen Kosten entstehen. Nochmal zum Nachlesen § 110 BGB Hoffe ich konnte weiter helfen Gruß leasi
Mitglied inaktiv
Ich danke Dir. So in etwa wußte ich es auch,hab aber gehofft,es gibt ne fixe Zahl. Der Verkäufer heut war sehr nett,meinte was von 30 Euro,dann muß er es zurück nehmen. Haben uns aber geeinigt,daß er es für uns verkauft,da die Packung beschädigt war. Will ja dem Laden nix böses,wollte nur meinem Sohn ne Lektion erteilen. Die Scham und Tränen waren mir Erziehungsauftrag genug,nun ist er nicht mehr ganz so cool vor seinen älteren Freunden.. LG
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