Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Einige Fragen zum EU

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Einige Fragen zum EU

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hallo frau bader ich habe einige fragen zum EU. meine tochter wurde am 24.12.1999 geboren, 6 wochen vorher bzw. 8 wochen vorher weil ich noch resturlaub hatte bin ich dann in den Mutterschutz gegangen. Bei unsere Firma ist es so geregelt daß wir zur Hochzeit und zur Geburt eines Kindes eine Zuwendung von 500 DM bekommen, diese habe ich bei meiner Tochter auch bekommen. am 21.12.2000 habe ich geheiratet...von der Firma hieß es ich bekomme nun kein geld mehr weil "Gehalt, Vermögenswirksame Leistungen und alle Sonder Zuwendungen ruhen würden weil der Arbeitsvertrag in dieser Zeit ebenfalls ruhen würde" ich bekomme im EU (ET 6.8.2001) unser zweites Kind, wie sieht das mit dem Mutterschutzgeld und dem Erziehungsgeld aus? Weiterhin würde mich noch interessieren ob der AG während des EU weiterhin Krankenkassenbeiträge und Rentenbeiträge etc. bezahlen muß. Und wie ist die Frist wann man einen Arbeitsvertrag vor Ablauf des EU kündigen muß? vielen dank für Ihre Hilfe und mit freundlichen Grüßen sunny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Sunny, 1. Nein, der AG zahlt nichts, Sie sind meistens beitragsfrei KK-versichert + bekommen bei der Rentenkasse einen "Bonus" 2. Wenn es keine Regelung in Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrasg etc. gibt, muss er keine Gratifikationen (Weihnachtsgeld etc.) zahlen 3. EG bekommen Sie wieder, die Grenze für das Einkommen liegt etwas höher beoim 2. Kind 4. Mutterschaftsgeld bekommen Sie nur von der KK, der AG-Zuschuss entfällt 5. Küfristen laufen ganz normal, zum Ende des EU 3 Mo (nach neuem Recht). Gruß, NB


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