Mitglied inaktiv
Guten Tag, Frau Bader, ich bin in der 19. SSW und habe leider zu häufige Kontraktionen am Tag, so daß mein Gynäkologe mich vorerst für eine Woche Arbeitsunfähig geschrieben hat. Da ich selbständig bin, brauche ich generell keinen Nachweis für den Arbeitgeber, denn ich bin ja mein eigener Chef, ABER da mir ab dem 45. Tag Krankentagegeld zustünde, habe ich mir vorsorglich eine geben lassen. Man weiß ja nie. Nun kursieren diverse Gerüchte und ich will einfach mal nach Ihrer Meinung fragen: - Schwangere bekommen bei der PKV kein Krankentagegeld, weil Schwanger nicht als Krankheit zählt. Ich fragte nach und die PKV meinte, daß ich nur die 8 Wochen NACH der Entbindung nichts bekäme - sonst aber eigentlich schon,.... eigentlich? - Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähig und Beschäftigungsverbot? Beim BV zahlt der AG das Gehalt weiter, richtig? Da ich ja Selbständig bin, wäre das ja "Blödsinn", denn ohne Einnahmen auch kein Gehalt. Hätte ich einen Nachteil beim BV - bzgl. des Krankentagegeldes? Ich will da nichts falsch machen,... und letzte Frage: wenn ich weiterhin krankgeschrieben werden sollte - dürfte ich Ende Mai die 1 Woche an die See fahren? ich meine, ich bin ja nicht bettlägerig oder ansteckend, sondern soll mich halt schonen, da meine Arbeit hat derzeit nicht gut für mich und as Baby ist,... Müsste ich da irgendwelche Genehmigungen bei der PKV o.ä. einholen? Vielen Dank für ein bißchen Aufklärung! Puw
Hallo, 1. Das kommt auf die KK an. Hier sind einige aufgelistet: http://www.versicherungtalk.de/krankenversicherungen/private-krankenversicherung/414-krankentagegeld-bei-schwangerschaft/ 2. Es gibt nur einen Unterschied zwiscehn BV und Krankschreibung!" Bei den priv. wird idR besser sein, wenn man krank ist, nicht, wenn man ein BV hat 3. Auch das hängt von der KK ab - ich denke aber nicht Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner