Mitglied inaktiv
Hallöchen! Ich bin in der 16.SSW und in der Gastronomie tätig. Leider sieht es nicht so aus, als würde mein Chef auch nur im Entferntesten Rücksicht auf meine Schwangerschaft nehmen, schon gar nicht in den nächsten Wochen wenn das Sommergeschäft wieder losgeht. An wen kann ich mich wenden um Hilfe zu bekommen? Ich habe mir das Mutterschutzgesetz schon durchgelesen, doch wer erklärt mit genau für meinen Fall was ich darf und was nicht? Und wer zwingt meinen Chef zur Einhaltung? Bin ich beim Gewerbeaufsichtsamt an der richtigen Adresse? Danke und viele Grüße!
Hallo, ja. Am besten erstellen Sie eine Liste, wogegen der AG verstößt (das Gesetz finden Sie bei http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html und wenden sich damit an das Gewerbeaufsichtsamt. Vielleicht hilft dem AG auch, dass er, wenn er ein kleines Gewerbe hat, den Ausfall von der KK ersetzt bekommt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, in der Broschüre vom Bundesministerium zum Mutterschutzgesetz steht, dass der AG verpflichtet ist, "den zuständigen Aufsichtsbehörden (staatliche Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsämter) die Schwangerschaft mitzuteilen". Also wenn ein Gewerbeaufsichtsamt für euch zuständig ist, würde ich sagen, dass du dich dorthin wenden kannst/sollst. Im Zweifelsfal müssen DIE dir sagen können, wer sonst zuständig ist. Gruß Christa
Mitglied inaktiv
meine Frauenärztin konnte mir bei solchen Fragen, wärend der Schwangerschaft, immer recht gut helfen. LG Silke
Die letzten 10 Beiträge
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit