miavendita
Sehr geehrte Frau Bader, der Erzeuger meines Kindes ist nicht als Vater eingetragen, ist auch nicht präsent in unserem Leben. Jedoch ist er noch von damals auf dem Taufschein/ der Taufurkunde meines Kindes namentlich benannt. Daher nun die Frage, hat die namentliche Nennung im Taufschein irgendeine rechtliche Relevanz wobei die Vaterschaft nicht anerkannt ist? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, das ist ja kein amtliches Papier. Gleichwohl finde ich es, auch dem Kind gegenüber, rechtlich nicht richtig, den Kindesvater nicht in die Geburtsurkunde einzutragen. Das sage ich, ohne Ihre Hintergründe zu kennen. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang