Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eingetragene Lebensgemeinschaft?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eingetragene Lebensgemeinschaft?

Mitglied inaktiv

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Ich erwarte mit meinem Freund das 2. Kind. Mein Freund hat noch ein Kind aus 1. Ehe. Da er in der 1.Ehe schlechte Erfahrungen machte, möchte er nicht ein 2. Mal heiraten. Ich fühle mich schlecht abgesichert, insbesondere was Rente (arbeite jetzt nur noch halbtags) und Erbe betrifft. Würde es uns weiterhelfen, wenn wir unsere Lebensgemeinschaft eintragen lassen? Oder können sie mir da noch was anderes raten, damit ich etwas beruhigter in die Zukunft schauen kann? Vielen Dank Susanne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die eingetragene Lebensgemeinschaft ist die "Ehe" für Gleichgeschlechtliche! Es gibt nur eine Absicherung: Eheschließung. Sie haben nur Nachteile, wenn Sie nicht verheiratet sind. Das betrifft Rente, Erben etc. Gruß, NB


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