Leni007
Guten Tag, mein Ex-Partner zahlt seit 1,5 Jahren Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt an mich. Nun hat er mir mitgeteilt, dass er demnächst seine (gut bezahlte) Arbeitsstelle aufgeben wird, um zu seiner Mutter zu ziehen und dort einen neuen Job anzunehmen, bei welchem er weniger verdienen wird. Wir waren nicht verheiratet, unser Kind ist unter 3 Jahre. Meine Frage: handelt es sich hierbei um einen "nicht zwingend gebotenen Wechsel", d.h. kann ich bei der Bemessung des Barunterhalts den höheren Verdienst bei seinem früheren Arbeitsgeber zugrunde legen? Falls ja: für welchen Unterhalt? Nur für unser Kind oder auch für den Betreuungsunterhalt? Auf welchen Paragraphen kann ich mich berufen? Schon jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß, Leni
Hallo, wenn es keinen zwingenden sachl. Grund gibt (Mutter pflegebedürftig) wird er so behandelt wie vorher) Liebe Grüsse, NB
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