TaysA
Guten Tag Frau Bader, Ich schreibe Ihnen da ich wieder Schwanger bin und mir Sorgen um die Ausstellung der Gefährdungsbeurteilung mache. Bei meiner ersten Schwangerschaft, vor ca. 4 Jahren hat mein Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung erst 5 Monate, nach Bekanntgabe der Schwangerschaft ausgefüllt als ich mich bereits im Mutterschutz befunden habe. Da ich an der Stelle mit Wochenendrufbereitschaft und Tage mit 8 Stunden Schichten (ohne Pause) wieder beschäftigt bin möchte ich diesmal auf eine ordnungsgemäße Durchführung meiner Gefährdungsbeurteilung bestehen. Welche Fristen kann ich setzen? An wen kann ich mich wenden? Was mache ich wenn die Gefährdungsbeurteilung oben genannte Punkte unterschlägt? Vielen Dank für Ihre Antwort. Beste Grüße, TaysA
Hallo, meine Antwort ist weg, deshalb nochmal :-) Teilen Sie es dem AG schriftlich mit. Wenn er nicht zeitnah reagiert, schalten Sie das gewerbeaufsichtsamt ein. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, sprich mit Deinem Arbeitgeber und wende Dich zeitnah/heute noch an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV
- Rückführung Pflegekind nach 3,5 Jahren
- Minijob, Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft
- EZ bei zwei kurz aufeinanderfolgenden Kindern
- Mischeinkünfte Elterngeld
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita