Mitglied inaktiv
Hallo! Ich weiß nicht ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber ich stelle sie jetzt trotzdem einmal: Mein Freund und ich haben uns vor ca. einer Woche getrennt. Noch leben wir zusammen, und das wird auch noch so weiter gehen, bis ich etwas passendes gefunden habe für mich und meine Tochter (7 Monate). Nun ist es so, dass ich kein Einkommen habe und auch keine HartzIV beziehe ect. was ich dann wohl oder übel beantragen müsste. Meine Bekannte hat mir nun angeboten eine Wohngemeinschaft mit ihr zu gründen. Ich würde das Angebot gerne annehmen, nur weiß ich nicht, wie das dann mit der finanziellen Unterstützung abläuft. Können Sie mir vllt sagen, was ich so für Möglichkeiten in Bezug auf eine Wohngemeinschaft habe. Ich Bedanke mich schon einmal im Voraus und wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr! MfG Jasmin
Hallo, ob Sie dafür Wohngeld erhalten, hängt wohl von der Grösse der Wohnung ab. Aber da bin ich kein Fachmann - verbindlich kann Ihnen das nur der Sachbearbeiter bei der ARGE segen. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung