Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, erstmal finde ich es klasse das sie hier einen solchen service anbieten. Ich habe eine Frage und zwar geht es darum das ich drei Kinder habe und für alle drei habe ich alleiniges Sorgerecht! ich bin geschieden habe von bzw mit meinem Exmann zwei kinder, mit meinem Lebensgefährten habe ich ein kind! Nun ist es so das ich gerne möchte wenn mir was Passiert das alle Kinder bei meinem Lebensgefährten bleiben! Der Vater meiner beiden großen kümmert sich nicht und hat die kinder im April 2001 das letztemal gesehen. Mein Freund würde dem vater falls er es mal möchte ihm sein umgangsrecht nicht verbieten! hätte eine solche "Verfügung" eine wirksamkeit? Was müsste ich beachten wenn ich eine schreibe? Würde wenn mein Freund und ich heiraten es möglich sein das er das Sorgerecht mit übernimmt für die beiden großen? Für die kleine ist mir klar, darum habe ich alleiniges! Wir haben vor zu heiraten! oder müsste mein Freund die beiden großen Adoptieren? Das würde ich nicht wollen! Vielen dank für ihre ANtwort! Mit freundlichen Gruß Hallo, Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Eine Adoption ist (am besten zu Lebzeiten der Mutter) nur mit Zustimmung des Vaters möglich. Gruß, NB Vielen Dank für ihre schnelle antwort! Eine frage habe ich aber dann nun immernoch! Kann man dies auch so begründen das der Vater keinen kontakt zu seinen KIndern hat? Schliesslich ist mein Freund ja "Vater" für die kinder auch wenn er es nicht Biologisch ist! Oder müsste ich mich an meinen Exmann wenden der ja auch der vater der beiden großen ist? ich dachte eigentlich das wenn ich soetwas schreibe, es so begründen könnte das mein Freund schliesslich mehr Vater für dei beiden grossen ist und ich nicht möchte das die familie auseinander gerissen wird! schliesslich haben die beiden ja noch eine schwester (das kind von meinem Freudn und mir)! Vielen Dank Mit freundlichen grüßen
Hallo, eine Entscheidung wird im Zweifel im Fal des Supergaues durch das Vormundschaftsgericht getroffen. Dort wird man immer eher dem leiblichen Vater das Sorgerrecht zusprechen. Mehr als Ihren Willen zum Ausdruck bringen können Sie da nicht-es sei denn, der KV verzichtet im Fall der Fälle. Gruß, NB
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