Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eine Frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eine Frage

Mitglied inaktiv

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Hallo!!! Ich habe mal eine Frage. Also, ich lebe seid 2 Jahren mit meinem Freund in einer fast eheähnl. Gemeinschaft, und seid 11 Monaten sind wir nun auch Eltern. Leider haben wir immer noch 2 getrennte Konten, d.H er will über "sein" selbst verdientes Geld selber bestimmen und wirft es nur zum Fenster raus. Da ich alleine nur das Ki Geld und das Erziehungsgeld bekomme, würde ich gerne Mal wissen, ob es denn eine Möglichkeit gäbe vom Sozialamt einwenig Unterstützung bekommen würde. Ich meine mir wäre es anders auch lieber, jedoch habe ich überhaupt keinen Einfluss auf meinen Freund. Ich darf alles selbst bezahlen, und Ihn auch noch mit meinen wenigen Euros unterhalten, da er eine Woche nach Geldeingang schon wieder pleite ist!!! Ich habe es mir anders vorgestellt, und gedacht er ändert seine Meinung als Leon auf die Welt gekommen ist. Ich bin echt am verzweifeln. Stünde mir nur einwenig Unterstützung zu??? LG Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Unterhalt der nichtehelichen Mutter Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Der pap sit ja ein ganz "Netter"... Er muß Dir auch Unterhalt zahlen, wenn Ihr komplett getrennte Konten führt. Dem Kind außerdem. Erkläre ihm das, wenn ers es nicht kapiert gah zum Sozialamt, die wenden sich dann schon an ihn und holen sich das Geld wieder! Er hat also die Wahl es entweder drekt mit Dir auszumachen im Guten oder eben über das Sozi... Ts.. Väter gibts... (Und Frauen, die sich sowas von Anfang an gefallen lassen...) Legt ein Haushaltskonto an, wo jeder anteilsmäßig die Kosten der Familie einzahlt. Bei uns arbeite ich (mein Mann ist Zuhause) und halte es auch so. mfg dkk


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