Knuddelhexe
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage zur GEZ und zwar läuft bei mir ab nächstem Jahr das Elterngeld aus (ich hatte es auf zwei Jahre gesplittet), ich werde aber noch ein weiteres Jahr in Elternzeit zu Hause sein. Derzeit zahle ich noch GEZ für die Radionutzung, weiß aber nicht wie ich das weiter bezahlen soll wenn ich nur noch Kindergeld beziehe, bin ich verpflichtet das weiterhin zu bezahlen. Das Geld ist ohnehin schon knapp. Ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen und dieser bezahlt voll GEZ, da wir aber nicht verheiratet sind kann ich mich nicht befreien lassen wurde mir gesagt. Vielen Dank für ihre Auskunft Knuddlhexe
Hallo, schauen Sie doch mal hier: www.gez.de In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt. Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Empfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer. Ausnahmen: Baden-Württemberg (SWR), Hamburg (NDR). Liebe Grüsse, NB
nela1806
komisch ich wohne mit mein partenr zusammen und sind auch nicht verheiratet und zahlen nur für ein haushalt gez als ich zu ihm zog hab ich gez einfach gekündigt 1 jahr später kam nur ein brief weil sie mich nicht gefunden haben aber es hat sich auch geklärt
CKEL0410
Quatsch man zählt nur einmal wenn man so zusammen lebt! Da hast du falsche Infos bekommen.ich würde gucken das du as Geld zurück bekommst!
sternenfee75
Wieso Quatsch, ist so, wie Fr Bader geschrieben hat. Solange man nur zusammen lebt, zahlt zwar einer für den Fernseher,...aber wenn man ein eigenes Auto hat, muss man weiter fürs Radio zahlen. War bei uns auch so. Erst als wir geheiratet haben, konnte ich auch das Radio kündigen.
Knuddelhexe
Ja dann trifft das auf uns zu, auf mich ist mein KFZ angemeldet und auf ihn auch eines. Dann muss ich sehen wie ich das noch zusätzlich finanzieren kann. Vielen Dank für die Antworten!!!
CKEL0410
komisch das es bei uns kein problem ist! naja wers hat! ich würde mich da wirklich nochmal genau erkundigen!!!
Clea
Hallo, soweit ich weiß, kann man sich aber aus finanziellen Gründen befreien lassen. Würde ich mich mal in deiner Gemeinde schlau machen!
Die letzten 10 Beiträge
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname