Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte eben besuch von einer sehr lieben Freundin. Ihr Freund hat zu wissen bekommen, das seine Ex wohl ein Kind hat. (mittlerweise 2jahre alt) Seine Ex hat wohl mehr fach erzählt das dieses kind, aus einer vergewaltigung stammt, und bekommt angeblich (ich weiß nicht ob es so geregelt ist) mehr geld von staat als üblich (also wenn es kein kind einer vergewaltigung ist) Sie hat wohl auch gesagt , das der vater niemals zu wissen bekommen wird das er ein Kind hat. Er möchte nun aber wissenob dies sein Kind ist. Was kann er machen?? Was wäre wenn es sein Kind ist? Er wäre bereit das Kind zu sich zu nehmen, möchte auf jeden falls sein Kind regelmäßig sehen und für das Kind da sein. Da er befürchtet (wohl auch berechtigt) das sein Geld welches er an die Mutter für das kind zahlen müßtes, nicht für das Kind ausgegeben wird. würde er das ganze liber anders hand haben. gehts das? das kind soll bei ihm auf jeden fall einen eigenen haushalt haben alles was es eben braucht. kann er irgendetwas tun um das Kind zu bekommen? in wie weit wird auf die geschichten der mutter geguckt? sollte es sein Kind sein, wäre es kein vergewaltigungs kind. mus er für die letzten zwei jaahre den unterhalt nachzahlen , obwohl er nie von dem Kind wußte? hätte er gleich auf einen vaterschafts test bestehen müssen? ich hoffe sie können uns ein wenig weiter helfen vielen dank
Hallo, er kann einen gerichtl. Vaterschaftstest machen. Wenn das Jugendamt bis jetzt gezahlt hat, kann es uU von ihm das Geld zurückverlangen. Anosnsten bekommt die mUtter nicht mehr, weil es angeblich eine Vergewaltigung war. Dann wären viel mehr KInder angeblich aus Vergewaltigungen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Also um herauszufinden ob er der Vater ist, mus er wohl auf einen Vaterschaftstest klagen. Sollte er der Vater sein dann bekommt er auch ein Umgangsrecht, welches Anfangs aber sehr langsam eingeschlichen werden wird da das Kind ihn ja nicht kennt. Das alleinige Sorgerecht wird er nur wegen der Lüge der Mutter sicher nicht bekommen, auch den Unterhalt muss er normal der der Mutter überweisen oder bar zahlen da gibts keine andere Möglichkeit. Ob er nun für die 2 Jahre nachzahlen muss weiß ich nicht, aber Frau Bader bestimmt! LG
Mitglied inaktiv
Er wird da schon ein Problem haben mit dem Vaterschaftstest der wird nur gemacht oder er darf nur gemacht werden wenn die Mutter zustimmt und ich denke nicht das Sie das in diesem Fall machen wird.
Mitglied inaktiv
Einen Vaterschaftstest kann man auch via Vaterschaftsklage gerichtlich anordnen lassen, da kann sich die Kindsmutter dann auf den Kopf stellen! LG
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