Mitglied inaktiv
ot
Mitglied inaktiv
Meine Meinung nach, wenn Frau Undin die richtige Antwort geben kann, warum denn nicht. Ich finde, daß es nicht richtig ist, wenn Sie über Frau Undin beschwerden und trauen sich nicht Ihren Name zu geben. Alles Gute MINI7
Mitglied inaktiv
ot
Mitglied inaktiv
Es ist richtig, daß diese Seite Frau Bader gehört.Aber eine gute Infos mehr schadet doch niemanden oder??? Wenn Frau Bader es stört, hat sie bestimmt schon lange gesagt. Das ist nur meine Meinung. Ich mag es nicht, wenn jemand über andere Leute beschwert und dann unter" anonym"anzugeben.Es ist nicht schön.Wenn man die eigene Meinung aufschreiben kann oder will, dann soll auch dazu stehen.Also den Name mitgeben. Alles Gute
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit
- Was soll ich tun?